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Digitaler Nachlass: Was passiert mit deinen eBooks, wenn du stirbst?

Der Tod gehört zum Leben, und mit ihm geht seit jeher das Hab und Gut von Verstorbenen in den Besitz von Hinterbliebenen über. Was bei prall gefüllten Bücherregalen zumindest formal einfach ist, ist bei eBooks bisweilen ein gewaltiger Verwaltungsakt und kann auch Kosten über den Tod hinaus verursachen. Wer seinen Erben die Handhabung erleichtern will, sollte vorsorgen – auf mehreren Ebenen.

Jährlich sterben rund 900.000 deutsche Staatsbürger. Das bedeutet neben persönlicher Schicksale auch unzählige verwaiste E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile und Online-Shopping-Konten. Erst langsam kommt das unvermeidliche Thema "digitaler Nachlass" auch bei den Anbietern an. Facebook ermöglicht seit einem Jahr die Angabe eines Nachlasskontaktes im Todesfall, der das Profil löschen, aber auch in einen Gedenkzustand setzen kann. (hier das Profil des verstorbenen Ehemannes von Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg). Auch bei Google kann ein Nachlasskontakt hinterlegt werden.

Kein juristischer Anspruch auf eBooks

Die Vererbung von eBooks und den damit verbundenen Konten bei Online-Händlern ist vielschichtig. Zunächst einmal ist zu beachten, dass Lesefreunde mit eBooks in den allermeisten Fällen keinen Besitz erwerben, sondern nur ein klar definiertes Nutzungsrecht, das sich auf sie als Person beschränkt. Einen juristischen Anspruch auf die Dateien werden Erben da schwerlich durchsetzen können.

Die größte Zugänglichkeit bietet sicherlich eine offline gespeicherte eBook-Sammlung, idealerweise über ein Verwaltungsprogramm wie Calibre sorgsam vertaggt, wie es etwa das Fachblog Teleread zum Thema vorschlägt. Viele eBooks sind dazu allerdings nach dem Kauf rechtswidrig von hartem DRM zu befreien.

Daneben empfiehlt sich grundsätzlich die Anlage von Passwortlisten für Erben, natürlich sicher verwahrt. Die Bundesregierung empfiehlt, eine solche handschriftliche Liste dem Testament beizulegen. Ganz oben sollten darauf die Passwörter für die E-Mail-Accounts stehen, über deren Zugang die Passwörter für andere Online-Anbieter wiederhergestellt werden können.

Damit lassen sich dann auch unkompliziert kostenpflichtige Abonnements von eBook Flatrates wie Kindle Unlimited oder Skoobe kündigen, ohne mühselig möglicherweise auch noch zu übersetzende Sterbeurkunden und Erbscheine an die zuständigen Stellen übersenden zu müssen. Die Stiftung Warentest hat eine solche Odyssee nachgezeichnet, die man seinen Liebsten sicherlich ersparen möchte.

<Bildnachweis: Friedhof von Shutterstock>

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Kommentare


eBooks und digitale Bibliotheken vererben 23. Mai 2016 um 09:49

[…] Johannes Haupt von lesen.net, einem Blog rund um digitales Lesen und eBooks, hat sich das Thema digitaler Nachlass bei eBook-Sammlungen vorgenommen. Wir hatten eBook-Streaming-Dienste schon einmal unter der Lupe, wobei deren Herausforderung auch darin besteht, dass oft im Gegensatz zu gekauften eBooks kein Zugriff auf die Dateien existiert. Zur Vorsorge für Kauf-eBooks schlägt lesen.net eine manuelle Sicherung vor: […]

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Digitaler Nachlass: Was ist das denn? | Basedow1764's Weblog 6. Juni 2016 um 18:10

[…] Was passiert mit deinen  E-Books, wenn du stirbst? […]

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