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"Jugendgefährdende" eBooks künftig nur ab 22 Uhr?

Das Thema "Jugendschutz bei eBooks" bewegt weiter die Branche. Nachdem gerade publik wurde, dass "spätestens 2017" eine Alterskennzeichnung von eBooks verpflichtend sein soll, rücken jetzt die Verkaufszeiten in den Fokus. Grund ist eine Klage.

Bei eBooks handelt es sich rechtlich nicht um Bücher, sondern um Telemedien, für die der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt. Und in diesem wird nicht nur eine "freiwillige Selbstkontrolle" zwingend vorgeschrieben, er beinhaltet auch auch Vorschriften für die zeitliche Bereitstellung von Erwachsenen-Inhalten. Eine Folge davon ist, dass in Online-Mediatheken bestimmte Inhalte nur Nachts abrufbar sind (etwa dieser Krimi).

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Auch "Jugendgefährdende" eBooks dürfen nur im Zeitraum von 22 Uhr und 6 Uhr verkauft werden, erklärte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang am gestrigen Donnerstag im Rahmen der Buchtage in Berlin. Die Vorschrift "mutet merkwürdig an" (Sprang), Online-Händler ignorierten das Gesetz bislang. Nun zwingt aber eine Klage zum handeln.

Bundesbehörde verklagt Online-Händler

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat einen Online-Händler aufgrund der unregulierten Bereitstellung eines solchen vermeintlich jugendgefährdenden eBooks verlagt, erklärte Sprang in Berlin. Der Händler ist als Anbieter haftbar. Konkret beanstandet wurde der Roman "Schlauchgelüste" vom auf erotische Geschichten spezialisierten Verlag Giada, in dem der Autor sein Transgender-Leben aufarbeitet. Welcher Händler verklagt wurde, machte Sprang nicht publik. Bei Amazon verschwand der Titel jedenfalls vor einigen Tagen aus dem Sortiment (im Cache noch zu finden).

Um den Verkauf jugendgefährdender eBooks zu bestimmten Zeiten zu unterbinden, müssen Händler natürlich wissen, welche eBooks betroffen sind. Ein entsprechendes Pflichtfeld im VLB-Katalog des Börsenverein soll das Problem lösen. Daneben stehen Online-Händlern größere Investitionen bevor, um ihre Shop-Software gesetzeskonform zu machen.

Wie schon die neue Mehrwertsteuerregelung wird wohl auch das Jugendmediengesetz zu einer weiteren Reduktion der Anbieter führen. Kleinere Vollsortimente werden sehr genau prüfen, ob eine eigene Anpassung in dieser Größenordnung wirtschaftlich sinnhaft ist.

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Kommentare


E-books sind Telemedien | Basedow1764's Weblog 20. Juni 2015 um 20:49

[…] Was das heißt? E-Books unterliegen dem Jugendmedienschutz. Jugendgefährdende Inhalte dürfen nur von 22 – 6 Uhr zugänglich gemacht werden. […]

Antworten

Die Woche im Rückblick 19.06. bis 25.06.2015 | Wieken-Verlag und Sevblog – Self-Publishing und Schreiben 26. Juni 2015 um 08:31

[…] Johannes Haupt: “Jugendgefährdende” eBooks künftig nur ab 22 Uhr? […]

Antworten

Jugendschutz: Jugendgefährdende Ebooks bald nur ab 22 Uhr? | OnleiheVerbundHessen 1. Juli 2015 um 17:01

[…] Jugendgefährdende Ebooks […]

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“Sie können dieses E-Book mit FSK 16 erst ab 22 Uhr ausleihen” | Blog der Stadtbibliothek Salzgitter 5. Juli 2015 um 08:45

[…] sorgte ein Vortrag auf den Buchtagen in Berlin für entsprechendes Aufsehen, welches auch auf Lesen.net stark kommentiert wurde. Denn bisher geht es der Bundesprüfstelle nur um pornographische Bücher. […]

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