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Millionen eBook-Käufer bekommen Geld zurück

moneyDas US-amerikanische eBook Settlement, in dem es um verbotene Absprachen von Fixpreisen geht, steht vor seiner praktischen Umsetzung. 23 Millionen eBook-Käufer sollen einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, insgesamt werden 166 Millionen US-Dollar ausgeschüttet. Deutsche sind nur vereinzelt betroffen.

In dem Prozess ging es um Absprachen zwischen fünf großen US-amerikanischen Verlagen (darunter die neue Bertelsmann-Beteiligung Penguin und das Holtzbrinck-Label Macmillan), die in künstlich hohen eBook-Preisen resultierten. Sämtliche Verlage haben sich auf einen Vergleich eingelassen – und damit einen solchen Prozess abgewendet, wie ihn Apple gerade erlebt und der mit drastischen Restriktionen enden kann.

Der Vergleich sieht eine Ausschüttung von insgesamt 166 Millionen US-Dollar an Kunden vor, die zwischen 2010 und 2012 eBooks von einem der Verlage gekauft haben. Nach Informationen des Branchenblattes Publishers Weekly sind das mehr als 23 Millionen Kunden allein der großen Stores Amazon, B&N, Apple, Kobo, Google und Sony, Die per E-Mail oder Postkarte (!) von ihren Ansprüchen in Kenntnis gesetzt wurden. Eine separate Aktion zur Teilnahme am Vergleich ist nicht erforderlich – nur wer sich nicht anschließen will, um sich die Option einer eigenen Klage offenzuhalten, muss sich "austragen" lassen.

1,32 US-Dollar Gutschrift pro Bestseller

Die Höhe der Rückerstattungen hängen von der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer am Vergleich ab. Die Verwalter der Vergleichssumme rechnen derzeit mit 1,32 US-Dollar pro Bestseller (New York Times Bestsellerliste zum Kaufzeitpunkt) und 30 US-Cent für alle anderen eBooks. Gerade Vielleser können sich also über eine durchaus erkleckliche Rückerstattung freuen – das Geld wird in der Regel als Guthaben auf dem genutzten Kundenkonto gutgeschrieben, die eBook-Stores haben Infoseiten für ihre Kunden eingerichtet (hier die von Amazon).

Deutsche eBook-Käufer sind vom Vergleich in der Regel nicht unmittelbar betroffen beziehungsweise begünstigt, er gilt nur für Kunden mit US-Anschrift (solange sie nicht im Bundesstaat Minnesota wohnen, dessen Staatsanwaltschaft warum auch immer nicht mitgeklagt hat). Ausgenommen sind natürlich diejenigen Freunde englischsprachiger Literatur, die sich mit Scheinadressen in US-Stores registriert haben, um in den Genuss des größeren Angebots und – auch ohne Settlement – häufig günstigerer Preise zu kommen.

Eine Klage wie in den USA ist hierzulande sehr unwahrscheinlich, weil bei uns die eBook-Preise ohnehin von den Verlagen festgesetzt werden und die Publisher somit gar nicht dazu genötigt sind, Händlern Verkaufspreise vorzuschreiben oder Rabattierungen zu verbieten.

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