16. November 2012 - Von Johannes
Petition an Bundestag fordert 7% Mehrwertsteuer für E-Books
Gedruckte und digitale Bücher werden unterschiedlich besteuert – sachlich ist das kaum begründbar. Eine Petition soll nun dafür sorgen, dass sich der Bundestag mit der Schieflage beschäftigt.
Petition Nummer 37573, die seit dem 12.11. gezeichnet werden kann, fordert “Der Bundestag möge beschließen, dass eBooks mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz besteuert werden wie gedruckte Bücher, d.h. mit 7%”. Bis zum 10.12. müssen 50.000 Menschen die Petition unterzeichnen, damit sich der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Sachverhalt zu beschäftigen hat.
1 Euro Unterschied bei 10-Euro-Buch
Presse-Erzeugnisse, wozu auch Bücher zählen, unterliegen als Kulturgut einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%. Naturgemäß wird die Steuer von den Händlern auf den Nettopreis hinzuadiert und ans Finanzamt abgeführt. E-Books behandelt der Gesetzgeber hingegen als “elektronsche Dienstleistung”, wofür der volle Mehrwertsteuersatz anfällt – derzeit also 19%. Bei einem 10 Euro kostenden Buch macht das immerhin rund 1 Euro Aufpreis für E-Book-Käufer aus .
Die ungleiche Besteuerung gewinnt zusätzliche Brisanz dadurch, dass einige unserer Nachbarstaaten die Steuersätze von gedrucktem und digitalem Buch längst angeglichen haben. So zahlt man in Frankreich einheitlich 7 Prozent, in Luxemburg sogar nur 3 Prozent. Internationale Händler wie Apple und Amazon verkaufen ihre E-Books nun auch in Deutschland via Luxemburg und verschaffen sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Händlern – ein Prozedere, wogegen seit diesem Sommer die Europäische Union ermittelt.
Gegenwärtig haben rund 200 Menschen die E-Book-Petition unterzeichnet. Bis zum Quorum (50.000) ist es also noch ein weiter, wohl zu weiter Weg. Trotzdem: Umso lauter und öfter (Lobby-Vereinigungen wie der Börsenverein pochen schon seit Jahren auf eine Vereinheitlichung des Steuersatzes) die Forderung erhoben wird, desto größer ist die Chance, Gehör zu finden. Denn warum derselbe Text in gedruckter Form ein subventionswürdiges Kulturgut und in digitaler Form eine schnöde elektronische Dienstleistung sein soll – dafür hat noch kein Politiker eine schlüssige Erklärung gefunden.
<via Forum (mit Diskussion)>
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6 Kommentare
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16. November 2012
16:25 Uhr
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Nicolas schreibt:
Danke für das Tipp. Habe schon unterschrieben
17. November 2012
05:00 Uhr
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Lukas Michel schreibt:
Eine solche Petition ist sicher hilfreich (habe schon gezeichnet), aber sie dürfte auch hitzige Diskussion befördern – zum Beispiel, was ein Ebook ist und was ein Computerspiel. Mit zunehmender Scriptingfähigkeit der Formate dürfte die Grenze immer mehr verschwimmen und in wenigen Jahren könnte letztlich alles “App” sein.
19. November 2012
09:59 Uhr
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Riffer schreibt:
Nette Idee mit der Petition.
Aber bevor ich die unterschreibe, muss erst die Buchpreisbindung von eBooks fallen.
19. November 2012
20:29 Uhr
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Leseratte10 schreibt:
Hmm… kann man da auch unterzeichnen ohne pers. Daten wie volle Adresse anzugeben?