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Urheberrecht: Amazon haftet nicht für eBooks

Das Oberlandesgericht München entschied, dass Onlinehändler nicht für Urheberrechtsverstöße in ihren eBooks haften müssen. Die Klägerin geht in Revision.


Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass Online-Versandhändler nicht für die Inhalte der eBooks haften, die sie verkaufen.

Geklagt hatte Anneliese Kühn, die Enkelin des Komikers Karl Valentin, die auch die Rechte an seinen Werken hält. Im November 2011 fand sie auf Amazon das eBook „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“, das Auszüge aus dem Sketch „Buchbinder Wanninger“ ihres Großvaters enthielt. Sie mahnte Amazon ab, woraufhin das Unternehmen zwar das eBook aus dem Angebot nahm, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgab.

Kühn zog vor Gericht, um feststellen zu lassen, dass Internethändler für die Inhalte der von ihnen angebotenen eBooks verantwortlich sind. Nachdem sie im Januar 2013 vor dem Landgericht München scheiterte, wurde die Sache nun vor dem Oberlandesgericht in München entschieden. Das Ergebnis: Amazon ist nicht anders zu behandeln wie ein stationärer Buchhändler, von dem man auch nicht verlangen könne, dass er jedes Buch, das er verkauft, auf Urheberrechtsverletzungen durchsuche. Er haftet erst dann, wenn er von dem Verstoß Kenntnis erlangt, aber nicht handelt. Da Amazon aber den Titel aus dem Shop genommen hat, ist aus der Sicht des OLG alles getan.
Dennoch hat das OLG die Revision zugelassen. Kühns Anwalt hat auch bereits angekündigt, vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu ziehen.

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Kommentare


Amazon Wins Copyright Infringement Lawsuit in Germany. – The Digital Reader 25. Oktober 2013 um 15:10

[…] lesen.net […]

Antworten

Juergen Schulze 27. Oktober 2013 um 09:36

Ich freue mich auf den 1.1.2019

Antworten

Thomas 28. Oktober 2013 um 18:03

Und wieder freut das ganze nur die Anwälte, und die Gerichte. Denn es wird auch wieder abgewiesen, aber Frau Kühn hat ja bestimmt genug Finanzielle Rücklagen.

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