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50 US-Dollar Mindestumsatz: Amazon verschärft Rezensionsrichtlinien

Im Kampf gegen "unechte" Produktbewertungen hat Amazon gleich zweimal innerhalb von wenigen Tagen seine "Richtlinien zur Erstellung von Kundenrezensionen" verschärft. Eine Rezension darf nun nur noch schreiben, wer bereits Geld beim Online-Händler ausgegeben und das Produkt nicht separat vergünstigt oder gar kostenlos erhalten hat. Mit zwei gewichtigen Ausnahmen.

Immer weniger Kunden schreiben "echte" Rezensionen, gleichzeitig floriert das Geschäft mit gekauften Bewertungen und Rezensionen gegen Gefälligkeiten respektive aus dem Bekanntenkreis. Mit Überarbeitungen des Bewertungssystem und Klagen gegen professionelle Rezensions-Verkäufer ging Amazon hier in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen eine Verfälschung dieses für viele Kunden wichtigen Entscheidungskriterium beim Kauf von Produkten vor.

Nach wie vor sind mehr oder weniger offensichtlich "unechte" Rezensionen aber ein riesiges Problem auf der Plattform, davon kann nahezu jeder Amazon-Kunde ein Lied singen. Nun hat der Online-Händler seine Rezensionsrichtlinien innerhalb weniger Tage gleich zweimal massiv verschärft, um betrügerische Rezensionen zu erschweren.

Ohne Umsatz keine Rezension

Bewertungen auf Amazon.com kann gemäß der Community Guidlines nun nur noch schreiben, wer für wenigstens 50 US-Dollar auf der Seite eingekauft hat. Für Amazon.de gibt es eine solche Umsatzgrenze nicht, auch hierzulande ist aber mindestens ein kostenpflichtiger Kauf Voraussetzung. In beiden Fällen müssen also gültige Zahlungsdaten hinterlegt und auch eingesetzt werden, was insbesondere für "Amateure" (wie Indie-Autoren) die Anlegung zahlreicher Amazon-Accounts zwecks Selbstrezensionen massiv erschweren dürfte.

"Rezensionsexemplare" vor dem Aus

Die Abgabe vergünstigter und kostenloser Produkte im Austausch gegen eine Besprechung ist in den USA außerdem ab sofort untersagt. Dediziert ausgenommen sind davon einzig Bücher, auch hier darf aber eine Rezension nicht zwingende Voraussetzung für die vergünstigte oder kostenlose Bereitstellung sein.

In den deutschen Rezensionsrichtlinien findet sich dieser Passus derzeit noch nicht. Im Gegenteil ist bei uns – aktuell noch! – die Bereitstellung eines "kostenfreien oder preisreduzierten Produktes im Austausch für eine Rezension" explizit erlaubt, solange "auch negatives Feedback willkommen ist". Trotzdem: Die Uhr für Anbieter wie den Club der Produkttester tickt. Die Annahme, dass sich Amazon mit dieser Anpassung der Richtlinien unliebsamer Konkurrenz seines eigenen Vine-Programmes entledigen will, ist so abwegig sicherlich nicht.

<Bildnachweis: Stars von Shutterstock>

 

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