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Amazon klagt gegen Bewertungsverkäufer

Online-Händler Amazon geht juristisch gegen die Betreiber mehrerer Plattformen vor, die 5-Sterne-Bewertungen auf Amazon.com verkaufen. Sogar als besonders glaubwürdig geltende bestätigte Bewertungen können geordert werden. Für Amazon geht es hier um die Reputation, ein stückweit aber auch um ein hauseigenes Geschäftsmodell.

Erste Amazon-Klage wegen Fake-Rezensionen

Bildschirmfoto 2015-04-09 um 16.44.28An diesem Mittwoch reichte Amazon bei einem Gericht in Seattle eine Klageschrift gegen die Betreiber mehrerer Websites ein, berichtet die Seattle Times. Amazon hat seinen Firmensitz in Seattle. Vorgeworfen werden den Betreibern von Plattformen wie buyamazonreviews.com, buyazonreviews.com und bayreviews.net unter anderem Verstöße gegen Markenrechte sowie unlautere Werbung. Auf diesen Seiten können Anbieter positive Bewertungen ihrer Produkte in größeren Paketen kaufen.

In der Klageschrift heißt es, die gekauften Bewertungen würden, "obwohl sie nur einen kleinen Anteil ausmachen, das Vertrauen von Kunden, Verkäufern und Herstellern in Amazon mindern" und damit die Marke Amazon schädigen. Der Betreiber von buyamazonreviews.com – eine der wenige genannten Plattformen, die derzeit noch online ist -, erklärte gegenüber der Seattle Times, man verkaufe keine Fake-Bewertungen. Tatsächlich würden "echte und unabhängige" Rezensionen offeriert, was völlig legitim sei.

Amazon sieht das naturgemäß anders. So heißt es in der Klage, für 19 US-Dollar bis 22 US-Dollar pro Text ließen sich ausdrücklich 5-Sterne-Bewertungen kaufen. Der Dienst biete Händlern sogar "betätigte" Bewertungen an, die als besonders glaubwürdig gelten. Händler könnten dabei einfach Leerverpackungen an die Rezensenten verschicken.

Auch bei deutschen Kindle Books wird betrogen

Die Meinung anderer Kunden spielt für viele Online-Einkäufer eine große Rolle bei der Kaufentscheidung. Entsprechend groß ist die Versuchung für Anbieter – und dazu zählen Verlage und Autoren von eBooks -, beim Bewertungsprofil nachzuhelfen. Dass dabei auch in Deutschland gekaufte Rezensionen selbst auf den vordersten Plätzen der Kindle Charts zu finden sind, haben wir bereits im vergangenen Herbst beleuchtet. Über Nacht verschwanden hier Dutzende jubelnde "Kundenmeinungen" und, nach unserer Berichterstattung, der komplette Top-Seller.

Nicht nur den Rezensionen-Käufer haftbar zu machen, sondern direkt beim Anbieter anzusetzen, ist logisch. Allerdings steht Amazon hier ein langer und schwieriger Kampf bevor. Zum Kauf von Rezensionen (ebenso wie für Likes, Follower, …) gibt es unzählige Plattformen und nicht zuletzt "unabhängige" Angabote auf großen internationalen Dienstleistungs-Marktplätzen wie fiverr.

Großer Graubereich

Amazon Vine Logo

Amazon Vine Logo

Neben dem direkten Verkauf positiver Bewertungen, bei dem Fragen nach Recht und Moral relativ leicht zu beantworten sind, gibt es auch noch den großen Graubereich der Frei- und Test-Exemplare. Amazon vermittelt über Vine, seinen "Club der Produkttester", ebenfalls Testprodukte, in Deutschland betreiben große Publisher wie Holtzbrinck (Lovelybooks) und Ullstein (vorablesen) gleich ihre eigenen Rezensionsgenerierungsmaschinen. Auch lesen.net organisiert Leserunden, bei denen eine anschließende Rezension der Frei-Exemplare obligatorisch ist. Die ökonomische und moralische Seite dieses Marktes haben wir in einem eigenen Artikel analysiert.

<Bildnachweis: Daumen von Shutterstock>

 

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Kommentare


“Marktplatz oder ‘Big Brother'”: Neue Spionage-Vorwürfe gegen Amazon » lesen.net 23. Juli 2015 um 15:24

[…] den letzten Monaten ging Amazon medienwirksam gegen professionelle Rezensionen-Verkäufer vor und stellte jüngst sein Bewertungssystem in dergestalt um, dass verschieden hilfreiche und […]

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Fake-Rezensionen: Amazon klagt gegen 1.114 Nutzer » lesen.net 19. Oktober 2015 um 15:12

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Amazon klagt gegen Bewertungsverkäufer » lesen.net | Nachrichtenverbreiter 30. Oktober 2015 um 01:06

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Amazon klagt gegen Bewertungsverkäufer » lesen.net | HeinzReport 30. Oktober 2015 um 01:08

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Amazon klagt gegen Bewertungsverkäufer » lesen.net | European Press Agency 30. Oktober 2015 um 01:28

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