Apple-eBook-Verfahren: Kläger wollen 840 Millionen US-Dollar Schadenersatz
Das Urteil im eBook-Kartellverfahren gegen Apple mag schon gesprochen sein, das letzte Wort hingegen noch lange nicht. Als Reaktion auf den Schuldspruch gegen den US-Konzern verlangen Sammelkläger nun Schadenersatzforderungen in Höhe von 840 Millionen US-Dollar.
eBook-Preise in den USA vor und nach Einführung von iPad und iBooks. (Quelle: US Justizministerium)
Die Staatsanwälte und Kunden, die hinter der Sammelklage stehen, begründen die Forderung damit, dass Apple durch die für illegal befundenen Geschäftspraktiken einen zusätzlichen Gewinn von 280 Millionen Dollar erwirtschaftet habe. Dieser Betrag errechne sich aus dem vermuteten Mehrumsatz infolge der Preisabsprachen. Aufgrund der US-Wettbewerbsgesetze müsse die Schadenersatzsumme verdreifacht werden, wodurch ein Gesamtbetrag von 840 Millionen US-Dollar zustande komme. Dies entspricht ungefähr 0,5 Prozent von Apples derzeitigen Barreserven in Höhe von 158,8 Milliarden Dollar.
Provisionszwang ist legal, aber Verlagsverträge werden kontrolliert
Bereits im letzten Sommer wurde Apple von einem US-Bundesgericht für schuldig befunden, maßgeblich an illegalen Preisabsprachen der Buchbranche beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil, gegen das derzeit ein Berufungsverfahren läuft, sah allerdings keine Geldstrafen vor. Anders als damals von der Anklage gefordert, wurde Apple auch nicht dazu verurteilt, Konkurrenten provisionsfreie Buchverkäufe aus ihren iOS-Apps heraus zu ermöglichen.
Im Urteil wurde Apple hingegen verpflichtet, aktuelle und zukünftige Verträge mit Verlagen einem vom Gericht bestellten Kartellaufseher vorzulegen. Die Kosten dafür wurden Apple auferlegt. Zu diesem Thema wird es allerdings am heutigen Dienstag eine Anhörung geben, da Apple der Ansicht ist, der Aufseher habe zu weitreichende Befugnisse, die das Tagesgeschäft der Firma behinderten. Außerdem verlange er für seine Arbeit einen Stundensatz von 1.100 Dollar, was unverhältnismäßig viel sei.
<Bildnachweis: Schadenersatz von Shutterstock.com>
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