Bücher als Gewinnspielpreise: eBuch verklagt Buchhandlung
Dürfen Bücher komplett kostenlos abgegeben werden, etwa als Preise bei Verlosungen, oder handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung? Die Buchhandelsgenossenschaft eBuch hält Verschenkungen für unrechtmäßig und greift wiederholt auch zu Rechtsmitteln. Jetzt melden sich sogar die Preisbindungstreuhänder zu Wort – mit deutlichen Worten.
Die eBuch ist nicht irgendwer, mit mehr als 700 Mitgliedern handelt es sich um die größte Genossenschaft im deutschen Buchhandel. Mit Genialokal betreibt die eBuch auch selbst einen Online-Shop mit Büchern und eBooks.
Zur Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder greift die eBuch oft und gerne zur juristischen Keule. Viel Aufmerksamkeit gab es zuletzt für eine Klage gegen Bastei Lübbe und Amazon im Illuminati-Streit. Zur Erinnerung: Der Dan-Brown-Thriller war Anfang dieses Jahres einige Tage lang kostenlos im Kindle Store zu haben, allerdings nur dort. Während eine exklusive Reduktion nicht mit der Buchpreisbindung zu vereinbaren gewesen wäre (laut der gedruckte wie digitale Bücher überall gleich teuer sein müssen), sind komplette Verschenkungen rechtlich unverfänglich. Der Meinung waren zumindest Amazon und Bastei Lübbe, nicht aber die eBuch. Und klagte.
Gratis-Aktion gleich "maximale Rabattierung"?
Im April wies das Landgericht Berlin diese Klage ab. Der Argumentation der eBuch, eine Kostenlos-Aktion stelle eine maximale Rabattierung und damit eben auch eine Rabattierung dar, folgten die Richter nicht. Wenn der Gesetzgeber Gratis-Aktionen mit dem Buchpreisbindungsgesetz verbieten wollte, stände das auch so im Gesetz, heißt es im Urteil.
Das hindert die eBuch aber nicht daran, weiter Gratis-Aktionen mit Verweis auf die Buchpreisbindung anzumahnen, sehr zum Verdruss der dafür eigentlich Verantwortlichen. Unter der deutlichen Überschrift Vorsicht vor rechtswidrigen eBuch-Abmahnungen berichten die Preisbindungstreuhänder von der Abmahnung einer kleinen Buchhandlung in Lübeck, die ein Advents-Gewinnspiel veranstaltet habe. Zu den Preisen zählten auch gebundene Bücher.
"Buchgeschenke verstoßen nicht gegen die Preisbindung, schon gar nicht im Rahmen einer Verlosung", stellen die Preisbindungstreuhänder noch einmal klar. Tatsächlich handelt es sich um eine gängige Praxis in der Branche: Wer bei Facebook dem einen oder anderen Verlag folgt, kommt in der Adventszeit kaum an den derzeit allgegenwärtigen Verlosungen vorbei. Auch in der Kommentarspalte beim Börsenblatt wird die Abmahnung mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Um die Zukunft von Buch-Gewinnspielen müssen wir uns also wohl keine Sorgen machen.
Keine Kommentare vorhanden