Dämpfer für Google-Buchdigitalisierung
Die Meldung des Tages (bzw. des gestrigen Abends deutscher Zeit) kommt aus New York: Das dortige Bezirksgericht lehnte das Google Book Settlement ab, womit der Konzern künftig für die Digitalisierung von Literatur in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber braucht. Erwartungsgemäß bejubeln die Lobbyisten das Urteil nun als Sieg des Urheberrechts, was für Lesefreunde in der Regel nichts Gutes bedeutet; tatsächlich aber geht vom Gerichtsbeschluss auch aus Konsumentensicht ein durchaus wichtiges Signal aus.
Aus der Urteilsbegründung (ausführlich skizziert und analysiert beim Buchreport) geht hervor, dass sich das Gericht vornehmlich an der sich abzeichnenden Monopolstellung von Google bei Digitalisierung und (trotz optionaler Bereitstellung der Inhalte an andere Parteien) Angebot von vergriffenen Werken störte. Zudem sei das gegenwärtig gefahrene Opt-Out-Prinzip nicht akzeptabel, vielmehr müsse Google im Vorfeld die Erlaubnis zur Digitalisierung einholen.
Googles Traum von einer universalen digitalen Bibliothek, in welcher das gesammelte Weltwissen mit wenigen Klicks auf den heimischen Bildschirm geholt werden kann, ist damit zunächst einmal aufgeschoben; sämtliche Parteien bekräftigen allerdings bereits ihre Absicht, das Projekt nun unter anderen Rahmenbedingungen zeitnah voranzutreiben. Nichts desto trotz tangiert das Urteil natürlich zunächst einmal das Angebot von Google Books beziehungsweise Google eBooks, dessen Europastart (angedacht für die erste Jahreshälfte 2011) nun möglicherweise nochmals überdacht wird.
Auf der anderen Seite garantiert das Urteil aber auch Chancengleichheit für die verschiedenen Marktteilnehmer und begünstigt einen Wettbewerb verschiedener Contentprovider, wovon langfristig auch und gerade die Kunden profitieren. Und auch wenn Google immer wieder seinen offenen Ansatz hervorhebt: das Wissen der Welt unter der Kontrolle eines einzelnen Großunternehmens zu wissen, ist eine wenig verlockende Vorstellung.
<mehr zum Thema bei Golem, netzpolitik.org>
Kommentare
Börsenvereins-Justiziar sinngemäß: Frei zugängliche Inhalte will eh kein Mensch | Leander Wattig 26. März 2011 um 14:27
[…] Was ist vor ein paar Tagen passiert? Die Meldung des Tages (bzw. des gestrigen Abends deutscher Zeit) kommt aus New York: Das dortige Bezirksgericht lehnte das Google Book Settlement ab, womit der Konzern künftig für die Digitalisierung von Literatur in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber braucht. […]
Börsenvereins-Justiziar sinngemäß: Frei zugängliche Inhalte will eh kein Mensch « buchreport.blog 28. März 2011 um 09:32
[…] Was ist vor ein paar Tagen passiert? Die Meldung des Tages (bzw. des gestrigen Abends deutscher Zeit) kommt aus New York: Das dortige Bezirksgericht lehnte das Google Book Settlement ab, womit der Konzern künftig für die Digitalisierung von Literatur in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber braucht. […]
Siegfried Glaser 28. März 2011 um 10:54
Ich weiß nicht so recht was ich von diesem Urteil halten soll. Einerseits finde ich es gut, wenn der Einzelne vor Großunternehmen geschützt wird, aber andererseits verhindert dieses Urteil auch effektiv den breiten Zugang zu Wissen.
Wie schon, wenn ich mich richtig erinnere, in einem anderen Post dieses Blogs festgestellt, ist eine Durchführung der Digitalisierung von Büchern über Opt-In praktisch kaum durchführbar. Jeder der zu einem Buch beigetragen hat, also auch der letzte Fotograph des letzten Bildes und der Urheber jeder Graphik, müsste zustimmen und es ist sicher nicht leicht, die alle aufzutreiben.
Mir würde ein Opt-Out besser gefallen, bei dem alle Titel, die digitalisiert werden sollen, sowohl über eine gute Benutzeroberfläche als auch über eine API abgefragt werden können. Bevor dann ein Titel online geht, könnte ja eine Warteperiode definiert werden, in der Urheber Einspruch erheben können.
Sicher wäre auch das keine optimale Lösung, aber aus meiner Sicht geht die Verfügbarkeit von Wissen vor. Solange es keinen Weg gibt die Zustimmung aller Urheber mit vertretbarem Aufwand einzuholen muss wohl oder übel ein alternativer Weg eingeschlagen werden.
Nun ja… daraus wird nun ja wohl vorerst nichts.
Frei zugängliche Inhalte will kein Mensch | Netzpiloten.de – das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0 30. März 2011 um 09:11
[…] Was ist vor ein paar Tagen passiert? Die Meldung des Tages aus Sicht der Buchverlage kam aus New York: Das dortige Bezirksgericht lehnte das Google Book Settlement ab, womit der Konzern künftig für die Digitalisierung von Literatur in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber braucht. […]
Siegfried Meiser 26. Mai 2013 um 10:38
Herr Haupt, mal ein guter Tipp für Sie:
Erst Gehirn einschalten, dann denken und wenn dann noch was übrig sein sollte, etwas posten.
Würde der Ergebnisrate für sinnvolle Postings und unnützen Speicherplatzbedarf entgegenkommen.
Herzlichen Dank,
Ih S. Meiser