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Der Fall der Buchpreisbindung, das E-Book und die Generation Amazon

saleDie Buchpreisbindung für E-Books steht auf der Kippe. AKEP-Sprecher und Ulmer-Onlinechef Steffen Meier stellt die provokante Frage, ob ein Preisverfall bei E-Books nicht sogar gesellschaftlich wünschenswert ist, und schaut auf die Folgen eines Wegfalls der Preisbindung.

Ausgelöst durch die Verhandlungen ums Freihandelsabkommen, Diskussionen aus dem Bereich der Self Publisher und einer Gemengelage unterschiedlicher Stimmen zur Buchpreisbindung bei E-Books stellt sich aktueller denn je die Frage nach Sinn oder Unsinn der fixen Festlegung von Preisen für ein Produkt und den Implikationen seines Wegfalls.

Kleine Preisbindungs-Historie

In Paragraph 1 des “Gesetz über die Preisbindung für Bücher” heißt es: “Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.” Konkret wird also der kulturelle Auftrag in Zeiten eines Produkts, das damals vorwiegend auf Papier gedruckt wurde, festgesetzt – und gleich auch noch die Diversifizierung der Handelskanäle (durchaus korrekt, wie man heute sieht) als Gewährleistung für ein breites Angebot gesetzlich fixiert.

Das “Ausfertigungsdatum” ist der 02.09.2002, was immer wieder viele überrascht, da die Buchpreisbindung gefühlt eine deutlich längere Historie hat. Was im übrigen auch nicht falsch ist, da es weitgehend auf der sogenannten “Krönerschen Reform” von 1888 basiert, einer Art Standes-Regelung in Form eines Sammelreversystems, die aber de facto Gesetzeswirkung hatte. Verkürzt und vereinfachend kann man sagen, dass die Formulierung eines Gesetzestextes 2002 den Hintergrund hatte, Bestrebungen der EU-Wettbewerbskommission zu verhindern, aus kartellrechtlichen Gründen die Buchpreisbindung zu untersagen.

Wie immer waren der Lücken und Schwammigkeiten bei gesetzlichen Regelungen viele, wobei sich die juristischen Auseinandersetzungen in der Vergangenheit in gewissen überschaubaren Grenzen hielten – auch durch einen weiten Branchenkonsens.

Das E-Book nagt an der Buchpreisbindung

Problematisch stellt sich die Ausdehnung des Gesetzes auf die digitalen Kopien des gedruckten Buches dar. Und es gibt dabei einige Widersprüche, die diesmal wohl kaum im Branchen-Konsens gelöst werden können, weil die Pluralität der am Markt Beteiligten steigt – auch durch die Digitalisierung der Produkte und der Handelskanäle.

Grundsätzlich problematisch ist die mit zeitlicher Verzögerung in Gesetzesform festgeschriebenen Eigenschaften eines Produkts. Das “Gesetz über die Preisbindung für Bücher” definiert dieses Produkt folgendermaßen: “Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch Musiknoten, kartographische Produkte, Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.

Tatsächlich ist die Mehrzahl der heute verfügbaren E-Books eine Reproduktion oder ein Substitut eines gedruckten Buches. Dieser Logik folgend schließt der Börsenverein also E-Books in die Buchpreisbindung ein, hier mit allen Ausnahmen nachzulesen (PDF). Interessanterweise nicht ohne auf eine eigene Meinungsänderung hinzuweisen: “So ist der Börsenverein selbst noch vor einigen Jahren zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass E-Books preisbindungsrechtlich gleich zu behandeln sind wie Hörbücher, d.h. wie diese nicht preiszubinden sind.”

Dummerweise hat diese Auslegung einige Lücken, die sich als immer frappierender herausstellen. Mag die unterschiedliche Bewertung im Sinne der Mehrwertsteuer (7% bei gedruckten Büchern, dasselbe Produkt als E-Book aber 19%) noch zu den juristischen Merkwürdigkeiten gehören, die man zähneknirschend hinnimmt, so ist der Unterschied in der Form des Besitzes (verkürzt: das gedruckte Buch unterliegt dem Eigentumsrecht, dasselbe E-Book aber einem Nutzungsrecht) schon fataler.

Zudem drängen auf den Buchmarkt immer mehr Akteure abseits eines “Branchenkonsens”: die Selfpublisher. Der Anteil der E-Books aus diesem Kreis steigt massiv an und damit stellt sich die Frage, inwiefern deren Produkte ebenfalls der Buchpreisbindung unterliegen. Dies führt zu massiver Verunsicherung und weitgehend der Einschätzung aus dem Kreis der Selfpublisher (wie etwa Ansgar Warner von e-book-news.de hier ausführt), dass diese hier nicht gilt.

Die Einschläge kommen näher: fällt die Buchpreisbindung?

Viele Ungereimtheiten, das Produkt E-Book selbst in seiner Nutzung, das massive Eintreten neuer Produzenten in den “Content-Markt”, aber auch das Verhalten vieler klassischer Verlage durch “Preisschaukeleien” könnten im Rahmen des transatlantischen Freihandelsabkommens durchaus zu einer Eindämmung, vielleicht auch zum Fall der Buchpreisbindung gesamt führen. Das zB meint Helge Malchow, KiWi-Verleger in der FAZ: “Aggressive Freihandelsfürsprecher in der EU-Kommission sowie amerikanische Medien- und Internetgiganten, für die die deutsche Buchpreisbindung lediglich eine Art “außertarifliches Handelshemmnis” darstellt, das bei den gerade beginnenden europäisch-amerikanischen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten aus dem Weg geräumt werden soll.” Ist das jetzt nachvollziehbare Lobby-Arbeit oder begründetes Menetekeln?

Buchpreisbindung weg – und dann?

Zunächst ist dies die nicht ernsthaft klar zu beantwortende Kardinalsfrage. Höchstens Einschätzungen auf Erfahrungsebene lassen sich abgeben – es stellt sich ja zunächst die Frage, für welche Produkte (Print und E-Book, nur E-Book) die Buchpreisbindung genau wegfiele. Man könnte durchaus  die Preisbindung für digitale Produkte für irrelevant zu erklären (damit hätte man die unterschiedliche Mehrwertsteuer, Nutzung statt Besitz und die ganzen Selfpublisher vom Hals) und bei gedruckten Büchern beizubehalten.

Allerdings weist KiWi-Mann Malchow zu Recht darauf hin, dass Märkte und Handelswege inzwischen sehr verschränkt sind: “Wäre das anders und könnten E-Book-Händler die Preise frei festlegen, so wäre in diesem schon heute stark monopolisierten E-Book-Markt…durch strategische Preisabschläge und Niedrigpreise in kürzester Zeit nicht nur der elektronische, sondern der gesamte positive Preisbindungseffekt überhaupt zerstört: Durch die dann einsetzende, unkontrollierte Verschiebung der Bücherverkäufe von Print in den E-Book-Sektor würden bald auch viele traditionelle Buchhändler der Konkurrenz nicht mehr gewachsen sein und endgültig aufgeben müssen.

Der Domino-Effekt ist nicht unwahrscheinlich und würde auch nicht nur den Buchhandel treffen. Im Moment gibt es viele Faktoren, die den E-Book-Markt begünstigen (mit Sicherheit im Moment auch tatsächlich die derzeit geltende Buchpreisbindung), aber mit einem halbwegs überschau- und reagierbarem Entwicklungstempo. Grund ist in der Hauptsache der (noch) vorhandene klassische breit gestreute Zugangsweg zum “Kulturgut Buch” und die Tatsache, dass die digitale Kopie nur wenig unter dem Printpreis und auch auf allen Plattformen preisparitätisch angeboten wird. Würde es rein theoretisch durch den Wegfall der Preisbindung zu einem massiven Preisverfall bei E-Books kommen – was man als durchaus positiv im Sinne des kulturellen Auftrags sehen kann – würden zunächst die klassischen Marktteilnehmer leiden: Sortiment und Verlage.

Und die Generation Amazon?

In Zeiten, in denen hierzulande eine komplette Generation jede Suche bei Google und einen Kauf bei Amazon beginnt (man verzeihe diese plakative Zuspitzung, möge sich doch aber bitte unter den Jüngeren im eigenen Bekanntenkreis einmal umsehen) kann dies nur zu weiterer Marktkonzentration führen. Um etwa im E-Book-Bereich mit niedrigen Preisen wirtschaftlich sinnvoll zu operieren und damit sowohl Nachfrage zu wecken als auch zu befriedigen braucht es den Zugang zu großen potentiellen Käufergruppen – und eine möglichst große Portokasse. “Kampfpreise” würden hier zu weiterer Monopolisierung oder Oligopolisierung führen. Allein die Konditionenverhandlungen zwischen Verlagen und großen Plattformen mag man sich gar nicht vorstellen. Oder, wie Volker Oppmann ergänzt: “Dazu operiert Amazon aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze aus Luxemburg (3%) heraus mit 16% Margenvorteil gegenüber deutschen Wettbewerbern (19%) – im Falle eines Wegfalls der Preisbindung würde es eine massive Rabattschlacht geben und es würde ein einziger Anbieter am Markt übrig bleiben. Game over.

Natürlich sind es auch ganz andere Faktoren, die den Niedergang des klassischen Sortiments betreiben, da hilft auch das ganze Amazon-Bashing nichts, die ja nur ihren Auftrag als Wirtschaftsunternehmen wahrnehmen. Etwa die Schwierigkeit der Verlage, sinnvolle Produkte für einen digitalen Markt zu entwickeln und mit dem Verlust der Zugangskontrolle von Autor zu Leser umzugehen.

Aber die Verschränkung von Produkten und Handelswegen über Kanalgrenzen, sei es digital oder physisch, hätte mittelfristig massive Auswirkungen auf die jetzige Marktzusammensetzung bei Wegfall der Preisbindung bei E-Books. Die Ironie dabei wäre vielleicht im ersten Moment gesamtgesellschaftlich sogar eine bessere Erfüllung des Kulturauftrags, den das Buch ja laut allen Beteiligten hat. Über längere Auswirkungen läßt sich nur spekulieren, etwa wenn Weltbild nicht-mentalitätskonforme Titel aus dem Angebot nimmt oder Amazon eigene Verkaufsangebote von angeblichen Schmuddeltiteln reinigt.

Die Lösung: Trennung von Dingen, die nie zusammengehörten?

Geht man noch einmal auf die derzeitige Fragen-Situation im Kontext Preisbindung bei E-Books zurück, die weitgehend der Produktanalogie zum gedruckten Buch geschuldet ist: Wie sähe denn im Groben eine Lösung aus?

1. Print und – analog dazu – die digitale Kopie als ein Produkt, nur gemeinsam erhältlich und der Buchpreisbindung unterworfen. Also das Bundle als zukünftiges Kodexform-Produkt.

2. Auflösung der Kodex-Form im Digitalen (also hyptertextueller Inhalt in allen Ausprägungen) durch Nutzungs-Plattformen wie Flatrates.

Letzteres würde dann auch dem Text der Buchpreisbindung genüge tun, die explizit als Ausnahme vorsieht: “Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken, Online-Nutzung von vernetztem Content”.

Allein, die Lösung erscheint angesichts der Produkt- und Produktionsrealität dann doch zu theoretisch, jedenfalls im Moment. Also weiterhin ein Durchwursteln, Lobbyarbeit und der Gedanke “Reden wir in 5 Jahren nochmal darüber!”. Oder der Kunde schafft durch sein Kaufverhalten und/oder große Plattformen durch ihr Marktgebaren Fakten, denen die Branche folgt – zähneknirschend.

 Ursprünglich publiziert im Blog des Autoren

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Kommentare


Sebastian 16. Juli 2013 um 07:13

Ich sehe bei einem Wegfall der Preisbindung vielleicht zunächst eine Rabattschlacht, auf Dauer aber einen Anstieg der Preise: 4,99 Euro Ebook plus 1 Euro "Transportkosten" plus 2,50 Euro Handlingpauschale plus 1 Euro Zahlungsverkehrskosten plus 19% Märchensteuer… Sicher, das ist etwas übertrieben, aber es verdeutlicht das Problem.
Amazon ist heute schon ein riesengroßes Problem für Ebooks, denn dort gibt es keine. Es gibt nur zeitlich begrenzte Anzeigerechte auf Kindle-Endgeräten oder -Software, die jederzeit (selbstverständlich ohne Erstattung) entzogen werden können, wenn Amazon Lust dazu hat (wie der Fall Linn in Norwegen mal wieder gezeigt hat).

Antworten

Juergen 20. Juli 2013 um 09:32

E-Books sind keine Bücher und unterliegen deshalb heute schon nicht der Buchpreisbindung.

Warum?

Ganz einfach, wer E-Books in D kauft, zahlt 19% MwSt.

Bücher hingegen werden mit 7% besteuert.

Beides gleichzeitig geht nicht.

Ergo hat das Deutsche Finanzamt diese Entscheidung schon längst getroffen.

Bisher ist es lediglich noch zu keiner gerichtlichen (oder auch politischen) Entscheidung gekommen.

Aber auch das ist irrelevant, denn (s.o.) hat das Finanzamt diese Entscheidung schon getroffen.

Das Finanzamt (oder gar das Ministerium?) hat schon längst Fakten geschaffen.

Und was der Börsenverein meint, ist in diesem Falle ebenfalls absolut irrelevant. Oder glaubt hier jemand, das Bundesministerium der Finanzen verzichtet hier gerne auf 12% Steuern – und dann womöglich auch noch rückwirkend?

Bin ich eigentlich der einzige, der das erkennt?

Antworten

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