Skip to main content

E-Book-Rückgaberecht: Fluch für die einen, Segen für die anderen

kindle rueckgabe 1Eine vor allem von Autoren getragene Petition ruft Amazon dazu auf, seine Rückgabefunktion für gekaufte Kindle Books einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Umgekehrt gibt es Forderungen an andere E-Book-Stores, eine solche Funktion einzuführen – sämtliche Amazon-Konkurrenten schließen eine E-Book-Rückgabe derzeit per AGB aus.


Die australische Autorin Karlene Bakemore-Mowle (Autorenseite bei Amazon.de) hat eine Petition auf der Kampagnenplattform change.org eingestellt, die bis zur Stunde 1.200 Unterstützer gefordert hat (1.500 sind das Ziel). Darin wird Amazon aufgefordert, "schnell Änderungen bei der E-Book-Rückgabe-Funktion" vorzunehmen.

Es ist vor allem die Angst vor Schmarotzern, die Blakemore-Mowle in ihrer Erläuterung zur Petition und viele Unterzeichner in ihren Kommentaren durchklingen lassen. Die 7-tätige Rückgabemöglichkeit führe dazu, dass der Kindle Store als verkappte Leihbücherei genutzt werde. Ist das gekaufte Buch durchgelesen, werde es einfach zurückgegeben (möglicherweise nach Entfernung des DRM). Dem Autor wird in diesem Fall die Verkaufsprovision wieder abgezogen.

Blakemore-Mowle führt außerdem aus, die Funktion brauche es gar nicht: Immerhin gäbe es ausführliche Textproben. Werde die laxe E-Book-Rückgabepolitik von Amazon beibehalten, führe das dazu, dass sich Autoren wieder verstärkt dem Print-Buch-Verkauf zuwendeten, weil es hier weniger Rückgaben gebe.

Amazon.de: E-Book-Rückgabe mit zwei Klicks

kindle rueckgabe 2

Auch bei Amazon.de können E-Books innerhalb von sieben Tagen nach Erwerb zurückgegeben werden. In der Kindle-Bibliothek muss dazu einfach bei einem in diesem Zeitraum gekauften Buch als Aktion "Rücksendung gegen Erstattung" ausgewählt und im folgenden Menü ein Grund für die Rückgabe angegeben werden. Die Rückerstattung erfolgt dann innerhalb von 3-5 Werktagen.

Tolino-Partner schließen E-Book-Widerruf aus

Damit steht Amazon.de in Deutschland alleine da. Es ist ein üblicher Passus in den AGB von E-Book-Stores (Thalia, Beam, Weltbild.de, Libreka), das Widerrufsrecht für E-Books ausdrücklich auszuschließen, weil sie "aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind".

Nachahmenswerte Kundenfreundlichkeit oder Unterstützung von Schmarotzertum oder gar Piraterie – am Ende ist die Beurteilung des E-Book-Rückgaberechts von Amazon wohl eine Frage der Perspektive. Die Petition wird auch in unserem E-Reader-Forum lebhaft diskutiert, insbesondere auch die Länge der Rückgabedauer. Für die Feststellung eines Fehlkaufs (verklickt) oder grober handwerklicher Mängel genügten schon wenige Stunden – eine Verringerung der Rückgabezeit wird hier als fairer Interessensausgleich beurteilt. Gleichzeitig wünschen sich viele Foristen ähnliche Funktionen bei anderen E-Book-Stores. So könnten etwa die Mitglieder der Tolino-Allianz mit einer E-Book-Rückgabefunktion beweisen, dass Kundenzufriedenheit für sie mehr ist als eine Marketingphrase.

Ähnliche Beiträge


Kommentare


Paradoxus 11. April 2013 um 19:55

Beim geschlossenen und rundumüberwachten Kindle-System wie bei fast allen anderen DRM-Reader-Systemen dürfte es doch ein Leichtes sein, die tatsächliche "Gelesen-Rate" (oder zumindest x Prozent aller Seiten durchgeklickt) festzustellen. Wer nach 2 Tagen fast alle Seiten durchgelesen, durchgesehen hat, der darf auch nichts mehr zurückgeben … . (Diese mögliche und mitunter freiwillig vollzogene Rundumüberwachung des Leseverhaltens ist übrigens ein Grund dafür, DRM-Readersysteme dankend abzulehnen — die Texte gibt es ja entweder anderswo, allerdings leider ohne dass der Autor was davon hat, oder das DRM muss weg.)

Antworten

scorp 12. April 2013 um 07:58

krass davon hab ich noch nie gehört. War mir gar nciht bewusst…

@paradoxus:

dann lad ich es eben auf meinen kindle, schalte das wlan aus und geb es dann zurück –> solved.

Antworten

Bigboo73 12. April 2013 um 10:17

Ist vollkommen verständlich diese Haltung.

@paradoxus: So engmaschig ist das Kindle System nun auch wieder nicht. Wenn du keine Lesezeichen verwendest ist es nicht nachvollziehabr und selbst die dürfen sie eigentlich nicht auswerten weil sie sich verpflichten nicht in deine Cloud reinzuschauen (Privatsphäre). Man kann ja dort auch Lesezeichen von "eigenen" Dokumenten abspeichern und synchronisieren.

Antworten

Hektor 12. April 2013 um 12:03

Das finde ich jetzt mal interessant, Amazon soll es lassen, und andere damit anfangen?
Irgendwie muss ich gerade an das Kindle Gewinnspiel der Sparkassen denken.
Für Amazon ist es auch einfach sicher zu stellen, dass alle Kopien gelöscht werden, in der Cloud, auf den Geräten und am PC (solange der Kopierschutz nicht entfernt wurde, versteht sich).
Das geht bei anderen Anbietern nicht!
(Einer der Gründe, warum die vorzeitige Rückgabe bei der Onleihe nicht geht)

Amazon ist außerdem nicht der einzige Anbieter, der die Rückgabe erlaubt.
Google bietet diese Möglichkeit in seinem Play Store auch.
Siehe:
http://support.google.com/googleplay/bin/request.py?contact_type=ebooks_refund

In beiden Fällen würde sie wohl kaum einer nutzen um kostenlos zu lesen. Denn es gibt einfachere und schnellere Wege um an kostenlosen Lesestoff zu kommen.
Die Gefahr, dass der Account gesperrt wird, ist hier einfach zu groß.
Bei Amazon wurden die Konten schon aus geringeren Gründen gesperrt und nirgends steht ab wann es kritisch wird.

Antworten

Paradoxus 12. April 2013 um 13:18

@scorp und @Bigboo73 Das ist nur eine Frage der Software oder der AGB, kein prinzipielles Problem. Auch das Abschalten des WLAN kann zB nicht verhindern, dass man den Leseprozess mitloggen könnte und beim nächsten Anschalten (bei der Rückgabe) entsprechende Daten überträgt und den Rückgabeprozess unterbindet. Es "ehrt" Amazon natürlich, dass sie es noch nicht machen … aber wie lange noch?

Antworten

Rigor Mortis 12. April 2013 um 14:21

Das kann nicht wahr sein. In Buchhandlungen muss ich einen sehr guten Grund anbringen, wieso ich es zurück geben mag, wenn ich die Verpackung aufgemacht habe.
Die Leseprobe verrät doch, ob es einem zusagt oder eben nicht.

Antworten

EM Jungmann 12. April 2013 um 14:46

Eine Rückgabe erscheint mir gerechtfertigt, wo ein Produkt Mängel aufweist, was – auf ein e-book übertragen – durchaus die Darreichung des Contents sein kann, z.B. üble Formatierung, zu wenig Content, der mittels zu großer Schrift und vielen Kaptiteln zu einer Vielzahl an Seiten aufbereitet ist und dergleichen. Um so etwas festzustellen, benötige ich allerdings gerade beim Download nicht 7 Tage. Hinzu kommt die angesprochene Buchvorschau, die – so meine Erfahrung – auch durchaus mal um die 40 Seiten umfassen kann und insofern einen gründlichen Einblick in das Können des Autors gibt. Mir genügt sie meist, um Bücher NICHT zu kaufen.
Ich gehe insofern konform mit Frau Bakemore-Mowle, zudem 7 Tage bei einem spannenden Buch genug sind, um es durchzulesen. Eine Rückgabe von E-Books grundsätzlich auszuschließen, davon würde ich absehen, aber eine 48-Stundenfrist sollte sie nicht überschreiten dürfen. Wenn ich mir Content durch mein aktives Zutun herunterlade, kann auch von mir verlangt werden, diesen zeitnah auf qualitative Mängel zu prüfen.

Antworten

Michael Blasius 12. April 2013 um 14:46

Das Thema Rückgabefrist ist bei Autoren, die über KDP verlegen, ein heißes Eisen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie schlecht etliche Autoren über ihre Leser denken. Bei mir beträgt die Rückgabequote maximal zehn Prozent,liegt aber meistens weit darunter, das schreibe ich innerlich als Werbungskosten ab.

Antworten

Rückgabe von eBooks, neuer Sony-Reader und mehr | eBooks-lesen.net 12. April 2013 um 15:32

[…] man als Nutzer versehentlich den “jetzt kaufen” Knopf gedrückt hat. Nun wurde laut lesen.net eine Petition eingereicht, die für eine Einschränkung dieser Rückgabefunktion stimmt. Vor allem […]

Antworten

Hektor 12. April 2013 um 17:50

Gerade bei Amazon, aber auch bei anderen Händlern kann man wegen der "1-Click-Kaufen" Schaltfläche sich schnell vertun.
Das ist mir bei Amazon schon paar mal passiert, gerade bei Büchern die erst für 0 € waren und danach dann doch was kosteten.

Was ist aus Service geworden, wenn man es generell, von vorn herein ausschließt?
Was ist mit dem 14 Tägigem Rückgaberecht bei Internetgeschäften?

Ist es besser die Kunden direkt in die Arme der Illegalen-Quellen zu treiben, als ein Rückgaberecht einzuräumen, welches von (eher) wenigen genutzt wird?

Warum müssen wir Kunden legal handeln, wenn es die Händler und Verlage nicht tun?

Es steht "Kaufen" und "erwerben" geschrieben, gemeint ist aber nur eine "Miete", "Leihgabe". Man kann es nicht verschenken, verkaufen, verleihen, zurückgeben und das alles zum fast gleichem Preis.
Eine Enteignung ist auch möglich und wurde in der Vergangenheit schon praxiziert (wenn auch selten).

Wie rechtfertigt man mit der Ausrede "Digitale-Dienstleistung" die Buchpreisbindung? Für mich kommt es einer Preisabsprache gleich.
Warum ermittelt Bundeskartellamt nicht dagegen?

Ich fühle mich als Leser und Kunde eh schon für dumm verkauft.

Antworten

Juergen 12. April 2013 um 18:59

Ich werde mich der Petition als Verleger anschließen.
Ein Rückgaberecht von ca. 12 Stunden sollte vollkommen ausreichen für Leute (wie auch mich) die E-Books aus Versehen gekauft haben.
Und für die Testleser gibt es Leseproben.
Alles, was darüber hinhausgeht, ist unverschämt.

Antworten

Niels 12. April 2013 um 21:30

Wenn mir das Buch eines Autors gefällt, dann möchte ich, dass er mehr Bücher schreibt, weil mir diese vermutlich auch gefallen werden. Schon, um zum weiteren Schreiben zu ermuntern (und damit er das finanzieren kann), werde ich doch kein Buch zurückgeben, was mir gefallen hat, ob nun e oder nicht e.

Ich kann mir aber vorstellen, dass man mit einfacher Rückgabemöglichkeit durchaus mehr Bücher kauft, weil man kein Risiko mehr eingeht. Gerade unbekanntere Autoren sollten also eine Rückgabe eher befürworten.

Antworten

Hektor 13. April 2013 um 14:15

Ich finde auch, dass zu viele Autoren meckern ihr Buch sei zu oft "piraterisiert" und zu selten gekauft worden.

Ein Buch ist und bleibt eine Investition an Zeit und Geld.
Es kann gewinnbringend sein, muss es aber nicht.
Entscheidend ist der Inhalt!

Ich lese und kaufe gerne Bücher. Ich kaufe aber nicht einfach alles, dazu habe ich nicht das Geld.
Ich leihe auch sehr viel. Wenn mir ein geliehenes Buch gefallen hat, habe ich schon oft weitere Bücher des Autors gekauft.
Ich habe aber noch nie ein Buch welches ich gelesen habe zurückgeben wollen! Egal ob e- oder print-book!

Zu sagen ein 7 Tägiges Rückgaberecht wird nur ausgenutzt finde ich daher verblendet.
Ich bestelle mir auch keine Ware im Netz um es nach 14 oder (teilweise) 30 Tagen kostenlos zurück zu senden.

Als Autor würde ich mich freuen, von möglichst vielen gelesen zu werden. Denn durch viele (glückliche) Leser kommen auch viele Kunden. Die Leser müssen dazu animiert werden das nächste oder die nächsten Bücher kaufen zu wollen! Und nicht das eine Buch behalten zu müssen!

Wer das immer noch nicht verstanden hat, sollte mal den Begriff "Preiswertigkeit" googeln.

Antworten

Ich 13. April 2013 um 21:44

Ich habe mir gestern auch ein Ebook bei Amazon gekauft, das ich für die Uni brauche. Es sieht auch vom Inhalt her vielversprechend aus, aber richtig arbeiten kann ich damit nicht. Nichts zum markieren und unterstreichen oder zum kopieren. Und in der Quellenangabe macht sich Ebook nicht so gut. Also hab ich es zurückgegeben und werde mir für das gleiche Geld lieber die Print-Variante kaufen. Von daher finde ich das Rückgaberecht vollkommen in Ordnung.

Antworten

MrReset 16. April 2013 um 12:57

@Juergen
Wer gegen seine Kunden handelt, sollte schon wissen was er tut. Aber es gibt eh zuviel Verleger in D …

Antworten

Samy 16. April 2013 um 13:40

@Paradoxus

Ziemlicher Paradox was du da schreibst.
"Wer nach 2 Tagen fast alle Seiten durchgelesen, durchgesehen hat, der darf auch nichts mehr zurückgeben … ."

Ach nee. Dann macht man sich halt eine DRM-freie Kopie und gibt das Buch gleich zurück… oh oh…

Antworten

Samy 16. April 2013 um 13:42

@Paradox
Bevor Amazon so einen Mist einführt (was zu Protesten bei Datenschützern führen würde), würde Amazon eher die Rückgabemöglichkeit einschränken oder aufgeben. Amazon hat vermutlich gar nicht gegen ein paar zurückgegebene Bücher.. Hauptsache es werden genug gekauft… Und die Autoren die da rumheulen, sind die die sowieso keiner liest

Antworten

Rob 27. April 2013 um 00:37

Ich denke hier wird sehr viel aufgebauscht. Wie ich schon öfters gelesen habe, ist Amazon gar nicht so kulant mit der Rückgabe von eBooks. Nach einigen Male ist nämlich auch Schluss.
Ich persönlich finde das als Service für uns Kunden. In meiner ganzen Kindle Zeit habe ich nur ein einziges Buch zurückgegeben, dass eine Bekannte beim Anschauen des Kindles gekauft hatte und ich erst nicht bemerkt habe. Einige Bücher hätte ich gerne aus Wut über eine miese Formatierung gerne zurückgegeben, habe ich dann aber doch nicht gemacht.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Möglichkeit bei Amazon oft genutzt wird.

Antworten

Rob 27. April 2013 um 00:41

Ach so… bei Thalia und Konsortien finde ich auch keine Leseproben, da kauft man die Katze im Sack ;-)

Antworten

Florian 6. Juni 2013 um 07:38

Eine Frage hätte ich noch, wird im Fall der Rückgabe durch den Käufer wirklich die Verkaufsprovision an den Autor gekürzt? Wo kann man das nachlesen?

Antworten

Klaus 19. Juli 2013 um 21:14

@Florian:
Natürlich wird die Provision wieder gekürzt, der Kunde bekommt ja sein Geld wieder. Wer soll das sonst bezahlen, Amazon? Ganz normal das das zurück gegebene Buch wieder beim Autor "abgezogen" wird.

Ich denke 12h sollten für eine Rückgabe völlig ausreichen. Man bekommt zwar die Leute nicht die tatsächlich DRM entfernen und eine Kopie speichern, aber das sind wohl die wenigsten Kunden.

Desweiteren sperrt Amazon wohl auch gerne mal Accounts wo die Rückgabe von Büchern auffällig oft passiert. Da das Geld nicht sofort gut geschrieben wird, wird sich das schon ein Mitarbeiter selbst ansehen und DIESE Rückgabe nicht automatisiert ablaufen.

Antworten

Schreibegeld oder Der feindliche Leser 8. Februar 2014 um 05:36

[…] wenn man sich schon über Raubkopierer aufregt, hat es das Sieben-Tage-eBook-Rückgaberecht bei Amazon mindestens genauso verdient, am Pranger zu stehen. Für Tausend-Seiten-Werke mag das […]

Antworten

Gesetzliches Widerrufsrecht für eBooks ab Juni » lesen.net 15. April 2014 um 16:10

[…] zu bekommen – übrigens eine Praxis, gegen die Autoren in der Vergangenheit schon einmal Sturm liefen. Überall sonst ist die Rückgabe von eBooks nicht möglich. Möglich macht das […]

Antworten

Kindle Paperwhite 2 im Test » lesen.net 5. August 2014 um 19:19

[…] Zum Kindle Store muss man wohl nicht mehr viele Worte verlieren: Es handelt sich schlicht um den am besten sortierten, technisch am weitesten entwickelten und nutzwertigsten deutschsprachigen Handelsplatz für eBooks. Neben den Kindle Deals der Woche und Tagesdeals mit englischsprachigen Titeln gibt es immer wieder Amazon-exklusive Sonderaktionen, viele Indie-Autoren sind nach wie vor ausschließlich hier erhältlich. Die Vielzahl an Kundenrezensionen und intelligente Algorithmen erleichtern die eBook-Wahl, die Implementierung des Kindle Store in den Paperwhite ist zweckmäßig im besten Sinne. Einmalig ist die Möglichkeit, eBooks bei Nicht-Gefallen zurückzugeben. […]

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*