E-Book-Rückgabe ab 13. Juni in vielen Shops möglich
Zum 13.06. tritt in Deutschland wie berichtet eine Novellierung des Fernabsatzgesetzes in Kraft, die auch ein 14-tägiges Rückgaberecht für digitale Güter wie E-Books beinhaltet. Theoretisch gäbe es für Online Stores eine Hintertür – jetzt kristallisiert sich aber heraus, dass die meisten großen Anbieter davon keinen Gebrauch machen wollen.
Von Mitte Juni an werden E-Books, die bei Thalia, Weltbild und eBook.de gekauft wurden, innerhalb von 14 Tagen zurück gegeben werden können. Das brachte der Buchreport mittels einer Blitzumfrage in Erfahrung. Bei Amazon ist die E-Book-Rückgabe seit jeher innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum möglich – ob die Frist jetzt auf 14 Tage erweitert wird, ist noch unklar.
Kauft man seine E-Books bei unabhängigen Buchhandlungen, ist das Bild uneinheitlicher. Der Grossist Umbreit zwingt Nutzer seines Shops zum Verzicht aufs Widerrufsrecht, andernfalls dürfte kein E-Book-Download möglich sein. Libri hingegen will eine E-Book-Rückgabe erlauben.
Hintergrund: Infolge des neuen Verbraucherrechts entfällt zum 13.06. § 312d BGB, nach dem das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht bei einer Online-Bestellung nicht bei Waren greift, “die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind”. Mit Bezug darauf verweigerten bislang alle E-Book-Stores mit Ausnahme von Amazon.de die Rückgabe von E-Books.
Die neue Regelung böte ebenfalls eine Hintertür. Verzichtet der Kunde aktiv (also etwa mittels selektierter Checkbox) auf sein Widerrufsrecht im Tausch gegen eine sofortige Bereitstellung der Ware, kann das Recht zur Rückgabe weiterhin verwirkt werden.
Mehr Kundenfreundlichkeit beste Strategie gegen Amazon
In unserem Bericht zur gesetzlichen Neuregelung befürchteten wir, die meisten deutschen Händler würden von dieser Hintertür Gebrauch machen. Und auch der Börsenverein empfiehlt entsprechend angepasste Geschäftsbedingungen (entsprechend ist es wahrscheinlich, dass die vom Börsenverein betriebene Download-Plattform Libreka – ja, die gibt es noch – ebenfalls keine Rückgabe zulassen wird).
Umso erfreulicher ist es, dass sich die großen deutschen E-Book-Anbieter offenbar für den zweifellos kundenfreundlicheren Weg entscheiden. Das Votum ist auch ein klarer Schritt in Richtung "Konkurrenzfähigkeit zu Amazon" und hier allemal zielführender als das aktuell wieder laute Geschrei nach politischen Eingriffen. Letztlich zeigen die Erfahrung von Amazon wohl auch, dass der typische E-Book-Leser eben nicht zum betrügerischen Gratis-Lesen neigt. A propos: Vom 13.06. an sind auch klare Hinweise zu technischen Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Diese gibt es derzeit bei Amazon noch nahezu überhaupt nicht und bei der Konkurrenz meist nur euphemistisch formuliert.
<Bildnachweis: eBook Käuferin bekommt Geld zurück von Shutterstock>
Kommentare
NEWS! – Rückgabe gekaufte E-Books bald möglich | OnleiheVerbundHessen 4. Juni 2014 um 17:09
[…] Zum 13.06. tritt in Deutschland eine Neuerung des Fernabsatzgesetzes in Kraft, die auch ein 14-tägiges Rückgaberecht für digitale Güter wie E-Books beinhaltet. Theoretisch gäbe es für Online Stores eine Hintertür – jetzt kristallisiert sich aber heraus, dass die meisten großen Anbieter davon keinen Gebrauch machen wollen. (lesen.net) Zum kompletten Artikel hier klicken. […]
Rückgabe von eBooks ab Juni in vielen Shops möglich | OnleiheVerbundHessen 21. Juni 2014 um 17:04
[…] – anbieten. Welche Anbieter das Widerrufsrecht weiterhin und welche mitziehen, erfahren Sie hier. […]