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"eBook Inside": Nur wenige Verlage bleiben Bundles treu

Download-Codes für eBooks in gedruckten Büchern sind schon aktuell eine Ausnahme, vom 01.01.2016 an werden sie eine absolute Rarität. Grund: Zum neuen Jahr läuft die "Nichtbeanstandungsfrist" für eine neue gesetzliche Regelung aus, die den Verkauf von Print-eBook-Bundles zum kostspieligen steuerlichen Abenteuer macht.

Nach wie vor werden Print-Bücher in Deutschland zum reduzierten Steuersatz von 7 Prozent verkauft, für eBooks hingegen werden volle 19 Prozent fällig. Print-Produkte mit integrierten Download-Codes für die Digital-Ausgabe wurden in der Vergangenheit komplett mit 7 Prozent abgerechnet – eine Praxis, die das Bundesfinanzministerium (BFM) im Juni 2014 für nicht zulässig erklärte.

Ein Buch, zwei Steuersätze

Vom 01. Juli 2014 an müssten laut BFM eBook- und Print-Anteil separat ausgewiesen und abgerechnet werden. Eine Forderung, die sowohl Buchhandel als auch Verlage als nicht realisierbar beurteilten. Schon damals verabschiedeten sich einige Verlage vom Markt. Immerhin: Der Lobbyverband Börsenverein konnte sich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 01.01.2016 verständigen. "Wir werden uns weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass eine sinnvolle langfristige Regelung gefunden wird", hieß es dazu 2014.

Bis zum heutigen Tag ist es allerdings zu keiner Einigung gekommen. Folge: Der Großteil der Print-eBook-Bundles, die es bislang noch gab, verschwindet zum neuen Jahr aus den Regalen. Nur wenige Verlage haben den Aufwand auf sich genommmen und bieten weiterhin Kombi-Produkte an.

Umsetzung "sehr ressourcenintensiv"

Dazu zählt der Hanser Verlag, der aktuell 250 Print-Bücher mit Download-Codes im Sortiment hat. Hanser-Vertriebsleiterin Dubravka Hindelang betonte im Gespräch mit dem Fachblatt Buchmarkt, "der Umsetzungsprozess war sehr ressourcenintensiv und erforderte eine intensive Kommunikation mit allen relevanten Partnern". eBook Inside sei für den Verlag allerdings "ein wichtiges Marketinginstrument, das unsere Kunden wertschätzen und an das sie mittlerweile natürlich auch von uns gewöhnt sind". Darum habe man den Aufwand auf sich genommen.

Bürokratischer Wahnwitz

Gerade Kleinverlagen kann man es nicht verübeln, wenn sie Investitionen für die Abbildung diees abenteuerlichen Steuerkonstruktes scheuen und ihre Bundle-Angebote zurückziehen beziehungsweise gar nicht erst in den Handel bringen. Bei diesem bürokratischen Wahnwitz verlieren letztlich alle, gerade bei Fachbüchern bringt eine Digital-Version ja handfeste praktische Vorteile für den Nutzer mit sich (angefangen bei der Durchsuchbarkeit). Wer trotzdem eine Print-Version haben möchte, wird dann kaum noch einmal ähnlich viel Geld fürs eBook der gleichen Ausgabe in die Hand nehmen, sondern sich den Titel eher aus anderen Quellen besorgen.

Besserung wohl nicht vor 2017

Die ganze Problematik wäre freilich obsolet, wenn der für Print-Bücher gültige Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auch für eBooks Anwendung fände. Das Ziel einer steuerlichen Gleichstellung findet sich im 2013 geschlossenen Koalitionsvertrag unserer Regierung und wurde 2014 noch einmal als Ziel formuliert. Das letzte Wort spricht hier allerdings die EU, die nach jahrelanger Blockadehalte Mitte 2015 einlenkte. EU-Präsident Juncker ließ verlautbaren, eine "Initiative" zur steuerlichen Gleichstellung werde in der ersten Jahreshälfte 2016 erfolgen. Bis der einheitliche Mehrwertsteuersatz für haptische und digitale Produkte (betrifft auch Hörbücher, wo Downloads höher besteuert sind als CDs) hierzulande in Kraft tritt, schreiben wir dann wohl 2017. Bis dahin werden sich Lesefreunde ihre Bundles gezwungenermaßen selbst zusammenstellen müssen.

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