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eBook-Verleih in Bibliotheken: "Die Linke" fordert Änderung des Urheberrechts

Der heutige 23. April, alljährlicher Welttag des Buches (und des Urheberrechts), bietet erneut einen guten Anlass für öffentliche Bibliotheken,  für ihr Recht auf eBook-Verleih zu streiten. In die schon lange lodernde Debatte zwischen Bibliotheken und Buchhändlern, mischt sich jetzt auch die Politik ein. Das Ergebnis: Ein Antragsentwurf, der jetzt von der Öffentlichkeit diskutiert werden soll.

Die Diskussionen um den Verleih von eBooks in öffentlichen Bibliotheken nehmen kein Ende. Schon seit Beginn des letzten Jahres läuft die europaweite Kampagne "The Right to eRead", die ein präzises Urheberrecht für elektronische Bücher fordert. Das soll ermöglichen, dass städtische Bibliotheken eBooks problemlos erwerben und günstig verleihen können, die Autoren und Rechteinhaber aber trotzdem angemessen vergütet werden. Initiiert wurde die Kampagne vom Europäischen Verband der Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationsverbände (EBLIDA) in Kooperation mit allen europäischen Bibliotheksverbänden.

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Unterstützung durch Die Linke

Erst im Februar hatte sich Frank Simon-Ritz, Verbandsvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes, beim Bundestagsausschuss für Kultur und Medien in Berlin für ein generelles Verleih-Recht von eBooks eingesetzt. Der Einsatz scheint nun Früchte zu tragen. Zum heutigen Welttag des Buches, erhalten die Bibliotheken Unterstützung aus der Politik, wie iRights berichtet. Auf den Seiten einiger Abgeordneten der Linken-Fraktion wird seit heute ein Antragsentwurf präsentiert, der vorsieht die rechtlichen Regelungen für sogenannte „körperliche Werkexemplare“ auf digitale Bücher zu übertragen. Der Entwurf kann bis zum 20. Mai 2015 von Interessierten gelesen, kommentiert und diskutiert werden, bevor er dem Parlament vorgelegt wird.

Print-Bücher dürfen frei verliehen werden, eBooks nur mit extra Genehmigung

Bei klassischen Büchern sind die Bibliotheken dem Gesetz nach dazu berechtigt, erworbene Exemplare an Dritte zu verleihen. Urheber und Verlage erhalten dafür im Gegenzug eine pauschale Vergütung. Diese Gebühr, die 2014 immerhin rund 17,2 Millionen Euro umfasste, übernehmen Bund und Länder. Dass das gleiche Recht eben nicht für eBooks gilt heißt vor allem, dass der öffentliche Verleih nur erlaubt ist, wenn die Rechteinhaber ihm extra zustimmen. Das führt dazu, dass jeder Verlag seine eigenen Forderungen stellen, beziehungsweise sich dem Verleih auch komplett verweigern kann. Zu den prominentesten Total-Verweigerern zählt nach wie vor die Holtzbrinck-Gruppe mit Verlagen wie Fischer und Rowohlt. Das hat zur Folge, dass das Angebot an digitalen Büchern in deutschen Bibliotheken, trotz europäischer Spitzenposition, immer noch eher spärlich aussieht – zumindest im Vergleich mit dem Angebot aller verfügbarer eBooks. Das Angebot der Bibliotheken ist auf Titel einzelner Verlage beschränkt- Zudem ergeben sich auf Grund der wenigen Exemplare häufig lange Wartezeiten.

Verhärtete Fronten zwischen Bibliotheken und Buchhändlern

Die Fronten von Bibliotheken und Buchhändlern, beziehungsweise Verlagen, sind durch die jahrelangen Diskussionen verhärtet. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verdeutlichte in einem Positionspapier im April 2014 seine Ansicht. Man ist der Meinung, dass die Angleichung des Rechts von Print-Büchern und eBooks fatale Auswirkungen auf den digitalen Buchmarkt hätte. Tim Godfray, Chef der britischen Booksellers Association (BA), äußerte sich noch im März in ähnlicher Weise. Die Buchhändler halten Dienste wie die Onleihe und ihren Erwerb einzelner Lizenzen für absolut ausreichend. Der Deutsche Bibliotheksverband dagegen sieht die Freiheit der Bibliotheken eingeschränkt und ihren öffentlichen Bildungsauftrag gefährdet, wenn sie gänzlich von der Willkür der Verlage abhängig bleiben.

Deutsches Recht und Europäisches Recht auf dem Prüfstand

Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 angekündigt, sich mit dieser Thematik zu befassen. Wortlaut: "Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren". Bisher ist in dieser Hinsicht jedoch nicht viel passiert.

Auch der Europäische Gerichtshof wird sich in Zukunft mit der Sache beschäftigen müssen. Ein Berichtsentwurf des EU-Parlaments von Julia Reda (Piraten) forderte ebenfalls eine Urheberrechts-Ausnahme für den eBook-Verleih. Das könnte durchaus spannend werden. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof den Antrag für eine verminderte Mehrwertsteuer für eBooks gerade abgelehnt. Der Grund: Bei einem eBook handelt es sich nicht um ein "physisches Gut", sondern um eine "elektronische Dienstleistung". Eine Gleichsetzung von eBooks und Print-Büchern im Hinblick auf den Verleih würde dem eindeutig entgegengehen. Vorerst bleibt nur Abzuwarten, ob es sich um eine reine PR-Maßnahme der Linken zum Welttag das Buches handelt, oder ob die erneut aufkeimende Diskussion tatsächlich Folgen nach sich zieht.

<Bildnachweis Mann in der Bibliothek von Shutterstock>

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