eBooks bald explizit preisgebunden – aber nur Verlagstitel
Ohnehin seit Jahren gängige Praxis, sind eBooks ab dem 01. September auch explizit preisgebunden. Der Bundestag hat jetzt eine entsprechende Gesetzesinitiative abgenickt und damit endgültig grünes Licht für eine Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes gegeben. In den Augen der Bundesregierung allerdings explizit nicht für die zahlreichen Self-Publishing-Titel.
0,99 Euro bei Amazon.de, 2,99 Euro bei Thalia. Solche Preisdifferenzen kommen schon heute öfters vor – allerdings nur, weil die Tolino-Händler deutlich lahmer bei der Umsetzung von Preisanpassungen sind als Amazon. Mit der Buchpreisbindung vereinbar sind sie nicht, vielmehr verbietet das Gesetz verschiedene Preise eines Titels in verschiedenen Stores. Nachdem das Gesetz in der Vergangenheit de facto bereits auch auf eBooks angewandt wurde, sind ab dem 01. September auch ausdrücklich "elektronische Bücher" eingeschlossen. Allerdings nur solange sie "als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen" sind, diese schwammige Formulierung bleibt.
Regierung: Indie-Titel nicht preisgebunden
Was verlagstypische Bücher sind, dazu hat die Bundesregierung allerdings eine ziemlich konkrete Vorstellung. Im Referentenentwurf der Gesetzesänderung heißt es explizit: "Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung."
Die Anpassung des Gesetzes wurde maßgeblich vom Börsenverein vorangetrieben. Das Fachblog "Self Publisher Bibel" hat hingegen vielmehr den Eindruck, der Gesetzestext sei von Amazon diktiert wurden, denn der Online-Händler würde – neben Autoren – am ehesten von den zusätzlichen Marketing-Aktionen profitieren.
Ausklammerung nur eine Interpretation
Pay-as-you-want-Modelle wie das Humble Bundle, Bezahlen per Tweet oder Facebook-Like, bessere Preise für Bestandskunden – ihre explizite Ausklammerung eröffnet Indie-Autoren ganz neue Möglichkeiten, die Verlagen vorenthalten sind. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese explizite Ausklammerung nur eine Interpretation ist – zwar seitens des Gesetzgebers, aber nichts desto trotz – und eben nicht im Gesetzestext steht. Gerichte könnten den Text anders auslegen, möglicherweise strengt der Börsenverein hier eine Musterklage an.
Zahlreiche Schlupflöcher
Aber auch abseits der Indie-Problematik ist die Buchpreisbindung ein zahnloser Tiger, wie wir bereits im Februar anlässlich der Gesetzes-Initiative ausführten. Minimale Abweichungen wie ein alternatives Cover oder Vorwort genügen schon, um eine Ausgabe als neues Werk deklarieren und einen zur "Originalausgabe" abweichenden Preis ausrufen zu können. eBook-Flatrate-Modelle wie Skoobe und Kindle Unlimited sind und bleiben ebenso erlaubt wie – auch exklusive! – Gratis-Aktionen und die eingeschränkte Verfügbarkeit eines Titels. Und all diese Möglichkeiten gibt es natürlich gleichermaßen für Indie- und Verlags-Titel.
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Das war die Woche, die gewesen sein wird – 4/16 – Nur mein Standpunkt 3. Mai 2016 um 00:27
[…] schon jetzt um – teils werden neue Marketingmöglichkeiten gewittert – teils wird daran erinnert, dass schon eine minimale Abweichung vom Cover genügt, um eine Neuauflage als neues […]