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eBooks und Recht: bezahlen ja, besitzen nein

lawGleicher Inhalt, verschiedene Medien: Papierbücher  kann man lesen, weiterverkaufen, tauschen, verleihen oder verschenken. Und eBooks? Sie lassen sich mitunter nicht einmal auf dem eigenen eBook Reader installieren. Für digitale Bücher gelten völlig andere Nutzungsrechte als für Papierbücher – darüber sollte man sich bewusst sein.

Elektronische Bücher erschöpfen sich nicht

Ein “körperliches Werkexemplar”, wie entsprechend des Urheberrechtsgesetzes jedes Papierbuch eines ist, unterliegt dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz. Es ist ein physisch vorhandener Gegenstand, der sich während er benutzt wird, automatisch abnutzt. Ein Buch wird durch häufigen Gebrauch unansehnlich, später sogar unleserlich und sinkt dabei im Wert, bis kein eigentlicher Wert mehr vorhanden ist. Der Eigentümer des Buches darf seinen Besitz nach Belieben selbst lesen oder weiterverkaufen, ohne das dadurch das Recht des Autors, des Verlages oder der Buchhandlung berührt werden.

Papierbücher verschwinden mit der Zeit automatisch vom Markt. Anders sieht es bei eBooks aus. Für digitale Werke gilt der Erschöpfungsgrundsatz nicht, denn sie lassen sich beliebig reproduzieren, ohne dabei an Wert zu verlieren. Die Datei als solche erschöpft sich nicht. Daraus leiten Verlage und Shops das Recht ab, die theoretisch unendliche Nutzung jedes einzelnen digitalen Buchs einzuschränken.

eBooks sind oft nur Dauerleihgaben

Das Urheberrecht, die Nutzungsbedingungen der Onlineshops und zur Wahrung der Interessen verwendete Kopierschutztechniken beschränken sich gegenseitig dergestalt, dass die Möglichkeiten zum Verkauf oder Tausch an jedem einzelnen Exemplar neu überprüft werden müssen. Mitunter verhindern Kopierschutztechniken, was das Urheberrecht erlauben würde und das Urheberrecht verbietet, was die Technik längst möglich macht.

Urheberrecht erlaubt Privatkopien
Laut Urheberrechtsgesetz sind Kopie von Texten und Büchern grundsätzlich genehmigungspflichtig. Davon ausgenommen ist allerdings die Privatkopie (§ 53 UrhG). Im privaten, nicht gewerblichen Rahmen sind Kopien gestattet und dürfen an Verwandte und Freunde unentgeltlich weitergegeben werden.

Kopierschutzmaßnahmen verbieten Kopien
“Wirksame technische Maßnahmen” zum Kopierschutz dürfen laut Urheberrechtsgesetz (§ 95 UrhG) nicht umgangen werden. Alle eBooks, die mit einem Kopierschutz versehen sind, dürfen also nicht vervielfältigt werden. Da es weder ein Standard-Format für eBooks noch für Kopierschutztechniken gibt, wird die Weitergabe von eBooks durch diese rechtliche Regelung sehr erschwert. Die verschiedenen Formate und Geräte sind oft nicht kompatibel.

Nutzungsbedingungen der Onlineshops verhindern die Weitergabe von eBooks
Um ein eBook in einem Onlineshop zu kaufen, muss man die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Shops akzeptieren. Das geschieht, indem man eine entsprechende Infobox mit dem Verweis auf die AGB mit einem Häkchen versieht. Die AGB der einzelnen Shops räumen dem Nutzer unterschiedliche Rechte ein. In aller Regel erwirbt der Käufer jedoch kein Eigentum, sondern lediglich ein Nutzungsrecht am elektronischen Buch. (Beispiele: AGB Kindle-Shop, AGB Weltbild, AGB buch.de) Ist der Käufer aber nicht gleichzeitig der Eigentümer, darf er das eBook nicht weitergeben, egal ob er dafür Geld bekommt oder nicht.
Viele Online-Shops binden die Lizenzierung der eBooks zudem an das Nutzerkonto des Käufers. Diese Nutzerkonten sind nicht übertragbar. Die Zweitverwertung des eBooks wird dadurch doppelt verhindert, zum einen durch die AGB des Shops, zum anderen durch die Bindung an ein nicht übertragbares Nutzerkonto.

Rechtliche Situation ungeklärt

Entsprechend einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012 ist der Weiterverkauf von Software durchaus möglich, egal ob es sich dabei um einen Datenträger (der physikalisch altert) oder lediglich um eine Datei handelt. Erlaubt der beim Kauf wirksam werdende Lizenzvertrag ein unbefristes Nutzungsrecht, wird der Käufer nach Ansicht des EuGH zum Eigentümer und kann mit der Datei genauso umgehen wie mit einem Datenträger. Das Gericht geht davon aus, das der Eigentümer bei Weitergabe der Datei eventuell vorhandene Kopien unbrauchbar macht. Diese Entscheidung könnte wegweisend für die Behandlung von digitalen Produkten sein, bezieht sich allerdings konkret nur auf Computerprogramme. Deshalb ging ein Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen einen eBook-Anbieter vor dem Landgericht Bielefeld im Jahr 2013 zugunsten des eBook-Anbieters aus (Urteil nicht rechtskräftig), weil auf europäischer Ebene eine Richtlinie fehlt, die den grundsätzlichen Umgang mit digitalen Produkten regelt.

Fazit

Laut Urheberrecht wäre die Weitergabe von eBooks theoretisch möglich. Für alle eBooks, die mit einem Kopierschutz versehen sind, entfällt diese Möglichkeit sogleich, da dieser nicht umgangen werden darf. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten eBook-Shops untersagen zudem in aller Deutlichkeit die Weitergabe an Dritte. Solange verbindliche Rechtsgrundsätze fehlen, muss der Leser auf das Teilen von eBooks also verzichten.

Es gibt aber schon positive Ausnahmen, etwa die des auch in anderer Hinsicht progressiven IT-Verlags O’Reilly. Bücher, die direkt über die Homepage oreilly.de gekauft werden, gehen mit dem Kauf in das Eigentum des Käufers über und können im Rahmen des Gesetzes wie Papierbücher getauscht und verkauft werden.

eBook Tipp: Praktische Informationen zu Urheberrechtsverletzungen hat der Verband der Rechtsjournalisten e.V. in einem eBook zusammengestellt. Zum kostenlosen Download (pdf)

Regelmäßig aktualisierter Info-Artikel

 

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Kommentare


DivingDuck 17. August 2013 um 15:32

Eine gelungene Zusammenfassung der aktuellen Situation.

Antworten

ColdOne 17. August 2013 um 16:27

Dann leihe ich meinem Bruder oder meiner
Familie eben meinen Ersatzkindle aus.

Problem solved…

PS: es lebe Calibre+

Antworten

Samy 17. August 2013 um 20:12

Naja, da haben wir eine klassische Grauzone. Ob die AGB der Anbieter wirklich gültig sind und sie die Privatkopie aushebeln dürfen ist fraglich.

Anderseits gibt es Seiten wie boox.to wo Leute ohne bezahlen ohne DRM und eigentlich auch ohne Risiko Ebooks kostenlos herunterladen.

Irgendwie skurril die ganze Sache.

Antworten

GOROW 23. August 2013 um 10:44

Ich kaufe keine ebooks mit DRM. Ich habe viele Papierbücher (auch ohne DRM) – alle gekauft bei verschiedenen Quellen und verstehe nicht, wieso dies bei ebooks anders sein soll egal was Justitia meint. Ich verschenke Bücher (auch an gemeinnützige Organisationen wie die Caritas) und kaufe dort auch Bücher ein. Wieso sind überhaupt ebooks trotz limitierter Nutzung derart teuer?

Was unbedingt juristisch geklärt werden sollte ist die Frage – was passiert, wenn ich mein ebook aus irgendeinem Grund "verliere" – wg. Kunkurs des Anbieters, Tod der Sicherungsmedien, 7. oder 8. eReader, oder was auch immer. Die Pflichten der Verkäufer haben in den AGBs zu stehen – nicht die ehrenrührigen "Winkelsätze" was man mit dem rechtmäßig erworbenen Eigentum alles nicht tun darf!

Antworten

Neuer eBook Reader: Die ersten Schritte » eBook News » lesen.net 25. Dezember 2013 um 10:31

[…] eBooks und Recht: bezahlen ja, besitzen nein […]

Antworten

Verkauf gebrauchter E-Books legal, sagt holländisches Gericht » lesen.net 25. Juli 2014 um 16:58

[…] nach dem der Weiterverkauf von Software legal sei. Der Verlegerverband hingegen verwies auf ein Urteil des Landgericht Bielefeld aus dem Jahr 2013, gemäß dem sich dieses EU-Urteil wirklich nur auf Software beziehe (geklagt hatte damals […]

Antworten

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