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eBuch: Gratis-Aktionen verstoßen gegen Buchpreisbindung

Die branchenintern viel kritisierte Gratisaktion zum Dan-Brown-Bestseller Illuminati bei Amazon.de hat ein juristisches Nachspiel. Die Buchhandelsgenossenschaft eBuch hat den Online-Händler sowie auch den beteiligten Verlag Bastei Lübbe abgemahnt. Die Konsequenzen eines Rechtsstreits könnten immens sein.

Exklusive Gratis-Aktionen unrechtmäßig

Anfang des Jahres war der bereits 13 Jahre alte und millionenfach verkaufte Thriller Illuminati kostenlos bei Amazon.de zu haben. Und zwar nur dort: Der gebundene Preis von 8,49 Euro blieb unverändert und wurde auch von sämtlichen anderen Online-Händlern verlangt.

Nach Ansicht der Buchhandelsgenossenschaft eBuch, in der 600 deutsche Buchhandlungen organisiert sind, war diese Aktion nicht mit deutschem Recht vereinbar. "Die kostenfreie Abgabe preisgebundener Bücher an Letztabnehmer verstößt gegen das Preisbindungsgesetz. Aufgrund eines damit verbundenen Preisnachlasses von 100% stellt dies die schwerwiegendste Form der Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises dar", heißt es in einer von einer Anwaltskanzlei an Amazon.de verschickten Abmahnung, aus der das Börsenblatt zitiert. Kooperationspartner Bastei Lübbe habe sich als "Mittäter" schuldig gemacht.

Auch Rezensionsexemplare und Gewinnspiele betroffen

Die eBuch bezieht sich auf §3 Buchprg, wonach der festgesetzte Preis einzuhalten sei, wer "Bücher an Letztabnehmer verkauft" (Hervorhebung durch uns). Der Paragraph war bislang so verstanden worden, dass komplett kostenfreie Abgaben durchaus erlaubt sind. So hatte Tolino-Partner Hugendubel erst vor einigen Wochen den ersten Teil der Waringham-Saga verschenkt – natürlich ebenfalls nur an registrierte Hugendubel-Kunden.

Aber nicht nur die Rechtmäßigkeit gleichartiger Aktionen bei anderen Händlern, wie es sie seit Jahren gibt, ist vom Ergebnis eines Prozesses abhängig. Auch Rezensionsexemplare und Gewinnspielpreise werden de facto verschenkt. Wenn Amazon und Bastei Lübbe im konkreten Fall vor Gericht ziehen und verlieren, würden zahlreiche innerhalb der Branche lange praktizierten Marketing-Aktionen mit einem Schlag illegal. Ob es dazu kommt, werden nun Juristen zu beurteilen haben.

<Bildnachweis: Justiz von Shutterstock>

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Kommentare


Amazon in den Schlagzeilen – Mal Wieder | Blätterflüstern 25. Januar 2016 um 11:28

[…] die K***e am dampfen: die Buchhandelsgenossenschaft eBuch hat ein Problem damit. Lies hierzu den Artikel auf […]

Antworten

Uschis Blog » Buchpreisbindung 25. Januar 2016 um 23:07

[…] Zum Artikel […]

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