Frankreich: Verminderte Mehrwertsteuer nur noch auf DRM-freie eBooks
Spektakuläre Gesetzesänderung in Frankreich: Vom 01. Januar 2015 an darf in unserem Nachbarland nur noch für solche eBooks ein verminderter Mehrwertsteuersatz angesetzt werden, die frei von hartem Kopierschutz sind. Das könnte einen Paradigmen-Wechsel einleuchten – vorausgesetzt, die neue Regelung hält einer EU-Klage stand.
Wie das französische Fachmagazin Livres Hebdo berichtet, hat die französische Nationalversammlung am gestrigen Donnerstag einen Gesetzesentwurf der Grünen abgenickt, nach dem ab 2015 nur noch offene eBooks zum verminderten Mehrwertsteuersatz von 5,5 Prozent verkauft werden dürfen, der schon jetzt auch bei digitaler Literatur Anwendung findet. Im Entwurf heißt es, zur Stärkung der Rechte von Lesern, die bei Einsatz von hartem DRM nur eingeschränkte Nutzungslizenzen erwerben würden, müssten interoperable eBooks steuerlich begünstigt werden.
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt in Frankreich stolze 19,6 Prozent, damit würde DRM-freien eBooks ein handfester finanzieller Vorteil entstehen. Ab Januar 2015 wird EU-weit der Mehrwertsteuersatz im Land des Käufers herangezogen, nicht mehr im Land des Verkäufers – damit werden gerade internationale Konzerne wie Amazon (bezahlt Steuern in Luxemburg) vom Gesetz getroffen. Die wirtschaftliche Besserstellung kopierschutzfreier eBooks wird noch potenziert durch wegfallende Kosten für Verschlüsselung und zusätzlich notwendigem Support.
Ob die Regelung wie beschlossen am 01. Januar 2015 in Kraft tritt, ist aber noch zweifelhaft. Die Kollegen vom Buchport weisen richtigerweise darauf hin, dass gegegenwärtig die EU gegen die Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes auf eBooks in Frankreich und Luxemburg klagt. Grund: Es handelt sich nach EU-Meinung um eine "auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung" Auf die anhängige Klage verweisen auch hiesige Politiker, wenn es um die steuerliche Gleichstellung von gedruckter (7%) und digitaler (19%) Literatur in Deutschland geht. Eine Regelung wie in Frankreich beschlossen wäre ein enormer Eingriff in die Wirtschaft, würde aber zweifellos viele deutsche Verlage zum Umdenken in der Kopierschutzfrage bringen und von Kundenseite goutiert werden. Bis 2015 das neue EU-weite Steuerrecht Anwendung finden wird, sollte das Thema juristisch geklärt sein.
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