Gebrauchte E-Books: Gericht untersagt Geschäftsmodell
Ein Marktplatz für gebrauchte E-Books wird wohl weiterhin auf sich warten lassen. In einem mit Spannung erwarteten Präzedenzfall hat ein US-amerikanisches Gericht dem Wiederverkauf von Digital-Gütern einen Riegel vorgeschoben.
New Yorker Gericht verurteilte (PDF-Datei) den führenden digitalen Marktplatz ReDigi wegen Urheberrechtsverletzung und Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung. Geklagt hatte das Musiklabel Capitol Records (EMI) mit Unterstützung des Branchenverbands RIAA.
Weiterverkauf erlaubt, Reproduktion nicht
Es lohnt ein Blick auf die Urteilsbegründung (zusammengefasst bei heise). Demnach seien die Verkäufer durchaus Eigentümer der (hier: Musik-)Dateien und damit zum Weiterverkauf berechtigt. Durch den Upload auf die ReDigi-Server finde aber eine unerlaubte Reproduktion der Datei statt.
Redigi wollte zeitnah auch E-Books in seinen Marktplatz aufnehmen, weitere Anbieter hätten im Erfolgsfall nicht lange auf sich warten lassen. Dieses Szenario ist nun in weitere Ferne gerückt, denn das Urteil lässt sich 1:1 auch auf E-Books übertragen. Hinzu kommt dort noch, dass E-Books üblicherweise DRM-geschützt sind (bei Musikdateien inzwischen passè) und schon die für den Weiterverkauf notwendige Entfernung von hartem Kopierschutz untersagt ist.
E-Books: Weniger Rechte, ähnlicher Preis
Mit dem Urteil wird einmal mehr verdeutlicht, wie wenig Käufer von E-Books die Dokumente wirklich besitzen – anders als bei gedruckten Büchern, deren Weiterverkauf unproblematisch wie lukrativ ist, wird eben nicht ein haptisches Produkt erworben, sondern nur eine Lizenz. Online-Händler wie ebook.de (Libri) sprechen auch ausdrücklich von einem „Erwerb des Nutzungsrechts". Dieser Umstand, der auch durch medienwirksame Fernlöschungen immer mal wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerät, schlägt sich aus Kundensicht derzeit noch zu wenig in den Verkaufspreisen für digitale Literatur nieder. Hier hat die Branche noch einige Vermittlungsarbeit (oder Preissenkungen) vor sich.
Bahn frei für Amazon?
Der einzige Anbieter, dem derzeit die Etablierung eines E-Book-Gebrauchtmarkts wirklich zuzutrauen ist, wäre Amazon. Tatsächlich hat sich das Unternehmen unlängst ein Patent für einen Digital-Marktplatz gesichert – eine logische Erweiterung zur schon integrierten Kindle-Leihbücherei. Dass Verlage Amazon mit Freude die notwendigen Rechte zum Betrieb der Plattform einräumen werden, ist freilich nicht zu erwarten.
Kommentare
Gebrauchte E-Books: Random House mahnt deutsche Verkäufer ab » Debatte, eBooks » lesen.net 5. April 2013 um 13:00
[…] den USA gab es gerade erst ein Urteil, nach dem der Plattform ReDigi die Vermittlung des Weiterverkaufs digitaler Güter (hier: Musik) […]
8 populäre Irrglauben zum E-Reading » Debatte, eBooks, eReader » lesen.net 25. Juli 2013 um 13:37
[…] der Datei, was auch so in den AGB der Anbieter klar festgehalten ist. Das bedeutet unter anderem: Der Weiterverkauf und Verleih von digitaler ist anders als bei gedruckter Literatur nicht zulässig und auch häufig […]
eBooks • eBook Reader • eCommerce » lesen.net 20. Juni 2014 um 12:43
[…] keine einheitliche Rechtssprechung. Zuletzt musste der MP3-Marktplatz Redigi vor einem US-Gericht eine Schlappe hinnehmen. Wohl auch deswegen ist die E-Book-Sektion von Redigi seit Jahren mit einem “Coming […]