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Gericht: Amazon darf Zugriff auf gekaufte Dateien nicht verweigern

Für den – erneuten – Download und die Wiedergabe von gekauften Kindle Books ist ein Amazon-Benutzerkonto von Nöten. Allerdings sperrt und schließt der Online-Händler regelmäßig Nutzerkonten, etwa infolge vermeintlich übermäßiger Retouren, und kappt damit auch den Online-Zugriff auf erworbene Dateien. Zu unrecht, urteilte jetzt ein Gericht.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte Amazon vor dem Oberlandesgericht Köln verklagt. Beanstandet wurde eine Passage in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, die dem Online-Händler gestattet, einem Nutzer bei Sperrung seines Mitgliedskonto auch den Zugriff auf bereits gekaufte Dateien zu verweigern. Im Wortlaut:

Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.

Das Oberlandesgericht Köln erklärte diese Passage jetzt für unwirksam. Zwar stehe es Amazon wie jedem anderen Unternehmen auch offen, mit wem es Geschäfte abschließe. Erworbene Nutzungsrechte könnten rückwirkend allerdings nicht entzogen werden, zumal die AGB-Passage zu weit gefasst und insgesamt schwammig sei.

Was übermäßig ist, definiert Amazon

Der Verlust von bereits gekauften digitalen Inhalten durch Sperrung des Amazon-Konto ist keinesfalls nur ein theoretisches Szenario. Amazon sperrt regelmäßig (und gelegentlich auch in größeren Schüben) Kundenkonten, etwa solche, die durch gehäufte Retouren aufgefallen sind.

Auch gekaufte Kindle Books können innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben werden. Wer von der Option der Rückgabe übermäßigen Gebrauch macht – wobei die Definiton von "übermäßig" von Amazon vorgenommen wird -, dem droht eine Kontenschließung. Zumindest bereits gekaufte Dateien müssen allerdings weiter zugänglich sein, entschied jetzt das OLG Köln.

Kindle ohne Amazon-Account weniger komfortabel

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon haben Besitzer eines Kindle bei einer Sperrung ihres Amazon-Konto aber auch künftig ein gewaltiges Problem. Denn auch wenn sie weiterhin Zugriff auf ihre bereits erworbenen Kindle Books haben: Ohne Amazon-Account für den Zugriff auf den Kindle Store zum Erwerb neuer Titel ist der eBook Reader nur halb so viel wert.

<Bildnachweis: Cancel von Shutterstock>

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Kommentare


German Court Rules that Amazon Can't Cut You Off From Your Kindle eBooks | The Digital Reader 7. März 2016 um 17:02

[…] Lesen.net reports that a former Amazon customer in the German state of North Rhine-Westphalia sued the retailer in Köln over the following clause in its ToS: […]

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