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Gerichtsurteil stellt Zukunft anonymer Bewertungen in Frage

Ein US-Gericht hat den Bewertungsdienst Yelp dazu verurteilt, die Namen von fünf Autoren negativer Kritiken herauszugeben. Während der kritisierte Händler dies als Sieg für die Gerechtigkeit feiert, sieht Yelp die Meinungsfreiheit bedroht. Vom Urteil könnte eine Signalwirkung ausgehen.

Nutzer von Amazon kennen das Problem: Sobald ein Buch oder anderer Artikel in den höchsten Tönen gelobt oder aber in Grund und Boden verdammt wird, steigt das Misstrauen. Hat hier wirklich ein echter Kunde seine Meinung kundgetan oder handelt es sich um gefälschte Reviews des Herstellers beziehungsweise missgünstiger Konkurrenten? Ein Händler im US-Bundesstaat Virginia ist nun gerichtlich gegen angeblich gefälschte Bewertungen bei Yelp vorgegangen. Er argumentierte, dass fünf ausgesprochen negative Bewertungen seines Geschäfts gefälscht sein müssten, weil es Hinweise darauf geben dass der Inhalt der Kritiken erfunden sei. Die Yelp-Bewerter seien also niemals seine Kunden gewesen, was auch den Geschäftsbedingungen des Unternehmens widerspreche. Der Richter gab ihm Recht und verurteilte Yelp zur Herausgabe der Kundendaten.

Gefahr: Schranke im Kopf

Rezensionen werden längst auch von Nicht-Kunden für Kritik genutzt.

Rezensionen werden längst auch von Nicht-Kunden für Kritik genutzt.

Yelp befürchtet nun, dass Nutzer aus Angst vor solchen Folgen davon absehen könnten, negative Bewertungen zu posten. Tatsächlich könnte das Urteil dazu führen, dass US-Anbieter künftig nur noch Bewertungen von Nutzern zulassen, die das Produkt nachweislich erworben haben (bei Amazon schon jetzt gekennzeichnet) und die ihnen entsprechend auch namentlich bekannt sind. Auf der einen Seite würde das betrügerischen Reviews in der einen oder anderen Richtung einen Riegel vorschieben, auf der anderen Seite führt fehlende Anonymität zur berühmten Schranke im Kopf. Auf jeden Fall würde wohl weniger rezensiert, wohl auch darum wird Yelp ziemlich sicher das Urteil nicht auf sich beruhen lassen. Man darf gespannt sein, ob die Entscheidung auch in weiteren gerichtlichen Instanzen bestand hat und wie sehr Online-Unternehmen künftig unrechtmäßige Bewertungen verfolgen.

<Bildnachweis: Closeup of gavel in court room von Shutterstock.com>

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