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Gesetzliches Widerrufsrecht für eBooks ab Juni

Anders als im Internet bestellte gedruckte Bücher (und sonstige physische Güter) können eBooks derzeit in aller Regel nicht zurückgegeben werden. Möglich macht das eine im BGB festgeschriebene Ausnahmeregelung. Zum 13. Juni tritt aber eine Novellierung des Fernsabsatzrechts in Kraft, mit der es auch für eBooks ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt – auf das Kunden allerdings verzichten können. Außerdem muss künftig klar auf bestehenden Kopierschutz und seine Konsequenzen hingewiesen werden.

Aktuell ist es nur bei Amazon.de möglich, eBooks innerhalb von sieben Tagen "zurückzugeben" und das dafür bezahlte Geld erstattet zu bekommen – übrigens eine Praxis, gegen die Autoren in der Vergangenheit schon einmal Sturm liefen. Überall sonst ist die Rückgabe von eBooks nicht möglich. Möglich macht das eine Ausnahmeregelung in § 312d BGB ("Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen").

kindle rueckgabe 2

Das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht bei einem Fernabsatzvertrag (sprich: Onlinebestellung) greift demnach nicht bei Waren, "die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind". Nach Händlersicht inkludiert das auch Dateien.

14-tägiges Rückgaberecht – Verzicht bleibt möglich

Zum 13. Juni tritt aber ein neues Verbraucherrecht in Kraft, mit der diese Ausnahmeregelung ersatzlos entfällt. Darauf weist Rechtsanwalt Martin Schirmbacher von der Kanzlei Härting in einem Fachartikel hin. Demnach haben Käufer digitaler Güter künftig von Gesetz wegen Anspruch auf eine Rückgabe des Produktes innerhalb von 14 Tagen bei voller Erstattung des Kaufpreises – also analog dazu, was aktuell schon im physischen Online-Shopping Gang und Gebe ist.

Schirmbacher betont allerdings, künftig gäbe es  ein "Schlupfloch" für Download-Anbieter. Demnach können Kunden im Gegenzug zu einer sofortigen Leistungsausführung aktiv auf ihr Widerrufsrecht verzichten. Der Gesetzgeber setzt allerdings eine ausdrückliche Kenntnisnahme und Zustimmung voraus, somit ist es laut Schirmbacher nicht mit einem in den AGB versteckten Hinweis getan (wie es aktuell der Fall ist). Der Anwalt rät zur Integration einer separaten Infobox mit Bestätigen-Button, ohne den der Kunde nicht an den Download kommt.

Hinweispflicht bei DRM

Neben dem Widerrufsrecht für Downloads kommen mit der Neuregelung – übrigens die Umsetzung einer EU-Richtlinie – auch neue Informationspflichten auf die Anbieter zu. Demnach Bedarf es künftig von Gesetz wegen klarer Hinweise zu technischen Schutzmaßnahmen (also etwa Adobe und Kindle DRM) nebst Info, wie diese die Interoperabilität und Kompatibilität einschränken. Konkret könnte neben Kindle Books also bald der Hinweis stehen, dass diese nur auf Amazon-Geräten und -Software gelesen werden können – aktuell fehlt eine solche Aufklärung.

Rückgabeoption oder Hinweisbox?

Es wird spannend zu beobachten, wie die eBook-Händler die neue Richtlinie umsetzen werden. Es steht zu vermuten (/ist zu befürchten), dass die meisten Anbieter ihre Kunden zum Verzicht auf das Widerrufsrecht zwingen werden – zu groß ist im Vergleich der Aufwand für die Rückabwicklung und wohl auch die Befürchtung von Umsatzverlusten. Das wäre schade, denn etwa bei handwerklich miserablen eBooks ohne Vorschaufunktion wäre eine Rückgabe-Option nicht nur fair, sondern auch ein probates Druckinstrument in Richtung Verlage und Autoren. Bei Marktführer Amazon scheint sich die Rückgabequote auch durchaus in einem vertretbaren Rahmen zu bewegen (wobei der Händler bei notorischen Stornierern in der Vergangenheit nicht gerade zimperlich war).

<Bildnachweis: eBook Käuferin bekommt Geld zurück von Shutterstock>

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Kommentare


Ab Mitte Juni gibt es bei Ebooks ein Rückgaberecht | Michael Loskarn 16. April 2014 um 19:48

[…] Hier der Link zum nachlesen: hier klicken>> […]

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