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Kindle Books bekommen Seitenzahlen, öffentliche Notizen

Nach Monaten der Konzentration auf Leseapps für iPad & Co. hat Amazon gestern ein umfangreiches Firmware Update für seine dedizierten Lesegeräte angekündigt,  das eine ähnliche Tragweite haben wird wie die im Sommer 2010 ausgerollte Version 2.5 (brachte nativen pdf-Support und öffentliche Hervorhebungen). Mit der Einfügung statischer Seitenzahlen macht das Unternehmen aus Seattle seine eBook Reader endlich auch für wissenschaftliches Arbeiten nutzbar, beim Trendthema Social Reading zeigt der Händler eine überraschende Sensibilität gegenüber Datenschutzbedenken.

Gegenwärtig verfügen Kindle Books lediglich über eine Positionsanzeige, die Maßeinheit hier sind "Locations". Für valides Zitieren  waren Kindle Books damit natürlich nicht zu gebrauchen, und auch das parallele Lesen eines Titels in gedruckter sowie elektronischer Form litt unter der unterschiedlichen Stückelung.

1283994210Mit der Firmware Version 3.1 halten nun (zusätzlich) fixe Seitenzahlen in Kindle Books Einzug, die denen in Print-Ausgaben desselben Titels entsprechen sollen. Welche Ausgabe der Nummerierung zugrunde liegt, soll auf der jeweiligen Artikelseite einsehbar gemacht werden (vgl. Screenshot). Aus der strikten Anlehnung an Print-Titel ergibt sich allerdings auch, dass längst nicht alle Kindle Books mit "echten" Seitenzahlen bestückt werden: Amazon verspricht zum Start "mehrere Zehntausend Kindle Books mit Seitenzahlen", was angesichts von knapp 600.000 Artikeln allein im europäischen Kindle Store zumindest anfänglich große Lücken erwarten lässt.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das "aktive Lesen", welches Amazon schon im Sommer mit der Firmware Version 2.5 sozial gemacht hat – seitdem werden Hervorhebungen anonymisiert öffentlich angezeigt. Weil Amazon eine Austragung (Opt-Out) allerdings mit hohen Hürden versah, musste sich das Unternehmen damals einige Kritik für seine Popular Highlights gefallen lassen.

shareMit der neuen Firmware werden künftig auch eigene Notizen zu Textstellen oder Büchern publik gemacht – was und mit wem geteilt wird, bestimmen Kunden hier nun allerdings per "Opt-In". Auf dieser Seite lässt sich für jedes Buch individuell einstellen, dass Anmerkungen geteilt werden; alternativ können auch nur einzelne Notizen innerhalb vom Kindle-Ökosystem bereit gestellt und sogar über verknüpfte Social Network Accounts verbreitet werden. Darauf, wer seine Notizen zu sehen bekommt, hat der Nutzer – weitgehend analog zu Twitter – allerdings keinen Einfluss. Ebenfalls ähnlich dem Micro Blogging Dienst kann man andere Mitglieder der Kindle-Gemeinde verfolgen (hier) und die Anmerkungen der Verfolgten in den gelesenen Büchern anschauen – vorausgesetzt wie gesagt, die Urheber haben ihre Notizen zur öffentlichen Nutzung freigegeben.

nytimesWeiterhin offeriert Amazon künftig am Ende jedes Kindle Books allerlei Rating- und Sharing-Möglichkeiten, womit gleichermaßen die virale Verbreitung von Kindle Books im Social Web und der user-generated content auf Amazon.com gepusht werden sollen. Die "Before you go" Implementierung überträgt eine im Internet allgegenwärtige Strategie (vgl. auch die Verweise, Felder und Buttons unter diesem Artikel) aufs Buch im digitalen Raum – eine logische Entwicklung.

Eine neuartige Strukturierung für Zeitungen und Zeitschriften (hier eine Preview) komplettiert das Firmware Update. Die Version 3.1 kann ab sofort als "Early Preview Release" heruntergeladen und installiert werden, unterstützt werden Kindle 3 sowie der aktuelle Kindle DX (Update: Für den Kindle DX gibt es offenbar keine Preview). Regulär wird das Update wie gewohnt over the air ausgerollt – einen Releasetermin gibt es nicht, lange wird die Aktualisierung aber wohl nicht mehr auf sich warten lassen.

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Kommentare


Rüdiger Malke 8. Februar 2011 um 22:06

Ich kann nur sagen: verdammt ich will endlich ebooks im deutschen Amazon-Store ;)

Antworten

Frank 8. Februar 2011 um 23:59

Wo steht denn auf der Amazonseite etwas vom Kindle DX??

für den DX gibts kein 3.1 Beta Preview oder ähnliches.

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Thomas Knip 9. Februar 2011 um 03:48

"Gegenwärtig verfügen Kindle Books lediglich über eine Positionsanzeige, die Maßeinheit hier sind “Locations”. Für valides Zitieren  waren Kindle Books damit natürlich nicht zu gebrauchen (…)"

Tut mir leid, Johannes, aber damit offenbarst du ein buchfixiertes Denken.

Mit den Locations hat Amazon überhaupt erst eine zitierfähige Maßeinheit für eBooks geschaffen, die eben gerade losgelöst ist von verschiedenen Printauflagen ein und desselben Titels.
Eine Location ist immer identisch, egal wie ich das eBook lese: hoch, quer, Schriftgröße, egal auf welchem Reader oder mit welcher App.
Schade, dass manche Leser da offensichtlich (noch) nicht mithalten können und Placebo-Seitenzahlen benötigen.

Wenn ich jetzt die eine Printauflage nicht als Bezugsquelle habe, ist die Zitierbarkeit genauso für die Katz.

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Chräcker 9. Februar 2011 um 08:00

Ich kann den Seitenzahlen im Sony-Reader auch nichts abgewinnen. Besonders spannend, wenn ich sehe: 240 Seiten hat das Buch also – und dann Seitenlang auf Seite 8 bleibe um dann auf Seite 8-9 zu lesen.

Seitenzahlen an sich find ich beim Roamanlesen schon ab und an nett. Dann soll das Gerät eben flugs die Seitenzahlen nach persönlichem Umbruch ausrechnen und das eben anzeigen. Kann ja kaum ein Programmtechnisches Wunderwerk sein.

Ganz komisch fand ich es letzten bei einem eBook von RoRoRo. Die haben sich, unironisch, insgesamt viel Mühe gegeben und in leichtem grau die Seitenzahlen der Druckausgabe mitten in den Fließtext gesetzt. Nett gedacht, blöd zum lesen. (Das war eine Fantasyschmonzette, kein wissenschaftliches Werk zum Paralellesen mit einer gedruckten Ausgabe…)

Da merkt man: dieser Markt wird auf der Verlagsseite UND Readerherstellerseite noch von Männern geführt, die im Zeitalter ihrer Produkte noch lange selber nicht angekommen sind.

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Mike Neuhaus 9. Februar 2011 um 08:24

…immer noch keine epub-Unterstützung.
:-(

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Thomas 9. Februar 2011 um 09:17

Man mag mich durchaus etwas paranoid schimpfen, aber wenn ich lese, wie der Kindle mit meinen Notizen und Markierungen umgeht, so ist das Teil für mich absolut gestorben.

Ob es nun Zeitgeist ist oder nicht, dass immer alles untereinander ausgetauscht werden muss – für mich sind solche Dinge unerwünscht.

Gerade die US-Unternehmen tun sich ja bzgl. Datenschutz nicht besonders hervor. Von daher kann ich auch nicht drauf vertrauen, was Versprechungen wirklich bedeuten. Was nicht weitergeben wird, wird zumindest gesammelt und ausgewertet.

Oyo Schrott, Kindle sammelt Daten. Andere Hersteller liefern mE. nichts wirklich ausgereiftes. Da bleibt ja nur noch der Sony (WLAN ist überbewertet)

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Mario 9. Februar 2011 um 09:20

Bei selbst konvertierten Büchern gibt es aber keine Seitenzahlen. Dort wird immer noch % angegeben.

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Timo 9. Februar 2011 um 09:56

Für mich wären stinknormale Seitenzahlen, die sich ruhig abhängig von gewählter Fontgröße etc. ändern können, schon mal ein Fortschritt, der ja nun auch leicht zu implementieren wäre. Ist mir unbegreiflich wieso das nicht längst als Option drin ist. Die neue Variante ist zwar schön und gut, nutzt aber nunmal nix für Bücher bei denen das nicht eingepflegt ist.

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Timo 9. Februar 2011 um 10:24

@Thomas: Dieser Datenaustausch beim Kindle ist doch optional bzw. deaktivierbar, oder habe ich da was falsch verstanden?

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Thomas 9. Februar 2011 um 10:49

@Timo
Ob abschaltbar oder nicht, wer kann das garantieren bzw. mit 100%er Gewissheit sagen?

Die Vergangenheit hat ja gezeigt, dass solche "Datenpannen" nicht so selten sind. Auch werden regelmässig AGB geandert, so dass ich als User kaum noch Einfluss habe, dieses zu unterbinden.

Auch geht es ja Spitzfindigkeiten: meine Daten nicht weiterzugeben heisst ja nicht, dass ein Sammeln unterbunden wurde. Gleiches gilt für Auswertung zu Marketingzwecken oder was auch immer.

Das mag alles legal sein, moralisch ist es aber m.E. nicht.

Man kann sicher über den Sinn und Zweck solcher Datensammlungen streiten. Ich für mich möchte einfach nicht ständig alles mit allen teilen, ungeachtet dessen, ob ich was zu verbergen habe oder nicht.
Also achte ich persönlich ein wenig darauf und meide nach Möglichkeit solche Anbieter oder Geräte – es gibt ja Alternativen.

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Johannes 9. Februar 2011 um 12:11

@Frank Danke für die Info, hab' ich oben korrigiert.

@Thomas Knip Wenn man wissenschaftlich arbeitet, muss man nun mal (print-)buchfixiert denken; du kannst unter ’ner akademischen Schrift Quellen nicht mit Locations referenzieren.

Ciao
Johannes

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Timo 9. Februar 2011 um 12:21

@Thomas: Du hast wohl recht bzgl. Datensammeln und Datenpannen. Ich interpretiere es halt nur so, dass die Option zum Abschalten erst gar keine Daten an Amazon übermittelt, von daher sehe ich dann auch kein Problem.
Bleibt nur die Gefahr, dass ohne Wissen und Zustimmung Daten gesammelt und übermittelt werden. Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte aber bei anderen Geräten bzw. Anbietern nicht geringer sein (vermutlich eher höher, je weniger verbreitet das Gerät ist und somit je weniger der Anbieter im Fokus des Interesses steht).

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Thomas 9. Februar 2011 um 13:08

@Timo
Was die Interpretation angeht, verstehen wir beide das gleiche darunter.

Nur bin ich bezgl. Glauben ein wenig weniger vertrauensselig.

Ich will einfach nur Bücher bequem mobil lesen können.
Der ganze "Rattenschwanz", wer damit was verdient usw. ist mir egal, will da aber auch nicht "verwurstet" werden.

Ich will nicht, dass irgendwelche Serverfarmen nach irgendwelchen Kriterien ein Profil von mir erstellen. Welches teuer verkauft wird, an denjenigen, der mit dieser Information versucht, mich gezielt weichzuklopfen, wenn es darum geht, irgendwelche Produkte an den Mann zu bringen.

Das ist für mich manipulative Einflussnahme und hat nichts mehr mit Werbung oder Marketing zu tun.
Ausserdem nervt es, wenn Telefon, Briefkasten oder Mail-Fach mit solchen Spam verstopft wird – und man so gut wie nichts dagegen tun kann,ich mich aktiv davor schützen muss!

Ich will keinen Zaun um meinen Garten, werde aber gezwungen, mir eine Mauer zu errichten.

Warum sollte ich das also noch fördern, indem ich solche Produkte unterstütze? (rhetorische Frage)

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Timo 9. Februar 2011 um 13:27

@Thomas: Ok, verstehe ich, und dieses Datensammeln finde ich genauso abstoßend wie du. Ich sehe nur die Alternativen nicht bzgl. eReader. Wenn du Amazon nicht glaubst wenn sie sagen es werden keine Daten übermittelt, dann kannst du auch keinem anderen Hersteller glauben, die gar nicht erst diese Online-Zusatzfunktionen mit Schalter zum Ein- oder Ausschalten bieten. Bleibt nur, das Papierbuch bar bezahlt aus dem Buchladen, oder halt ein eReader ohne Online-Funktion den du manuell mit eBooks ohne DRM bestückst.

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microm 9. Februar 2011 um 13:55

Wenn ich sowas lese…

Ach was bin ich mit meinem Boox 60 doch (wieder) glücklich. Seitenzahlen, perfektes PDF reflow, epub, und nix Datensammeln, geänderte AGB’s, hinterrücks eingespielte Updates oder sowas. Einfach nur entspanntes Lesen…

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Scheich Xodox 9. Februar 2011 um 17:13

Die Seitenzahlen wären tatsächlich interessant, aber leider gibt es die nur für Bücher, die man direkt bei Amazon gekauft hat. Wenn man sich ein Mobi von einer anderen Seite gekauft hat oder ein Public-Domain Buch für den Kindle umwandelt, hat man wieder nur die Locations.

Ich habe mir mal zum Testen den FBReader auf dem Kindle installiert. Der hat das meiner Meinung nach besser gelöst. Er unterteilt das Buch nicht in 128 Byte Chunks wie der Kindle, sondern in 2048 Byte Chunks. Das ist tatsächlich nahezu so lang wie eine Seite in einem richtigen Buch. Besser hat mir dort auch gefallen, dass ich den Platz auf dem Display besser ausnutzen konnte. Ich konnte nicht nur die Rändern links und rechts wie auf dem Kindle mittels INI-Datei ändern, sondern auch die Ränder oben und unten. Dort verblieb dann nicht eine ganze Zeile für die Prozentangabe wie beim Kindle. Das hätte man ruhig neben den Fortschrittsbalken packen können.

Der einzige und größte Nachteil des FBReaders ist die Schrift. Selbst wenn ich die Kindle-Systemschrift nehme, wirkt sie nie so schwarz und fett und gut lesbar. Die genaue Schriftgröße kriege ich nicht hin.

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Rüdiger Malke 9. Februar 2011 um 18:37

Das Social-Zeugs funktioniert bei mir garnicht erst.. er sagt mir immer das das in Deutschland nicht verfügbar ist.. schade ..

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SkyDream 10. Februar 2011 um 10:43

Für den Kindle DXG wird es dieses Update wohl nicht geben. Wie immer konzentriert sich dieser Laden nur auf das letzte Modell 8Kindle 3). In der Ankündigung jedenfalls wird kein Bezug auf den DX genommen. Und in der Vergangenheit hat dies "Kindle 3 only" bedeutet.

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FomerMay 10. Februar 2011 um 13:26

@Thomas: Du förderst dieses Verhalten schon allein durch den Kauf von eBooks bei einen Online-Händler oder hast du von Thalia, libri und wie sie alle heißen mögen noch keinen Newsletter bekommen?
hast du außerdem mal ein Bsp. für eine untergeschobene AGB-Änderung? Kann ich mir nämlich nicht vorstellen da sowas in D gar nicht zulässig ist.

@microm: Welches Update wird wo hinterrücks eingespielt?

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Thomas 10. Februar 2011 um 22:22

@FomerMay
Das mit dem Lesen ist so ne Sache!
Weder habe ich geschrieben, dass AGB unterschoben werden, noch habe ich eine solche Behauptung anderweitig hier im lesen können.
Also bitte nicht irgendetwas anderen "unterjubeln", nur weil man nicht aufmerksam gelesen hat.

Noch eines zur Info: das deutsche Recht hat nur relativ wenig damit zu tun, was ein Einzelner sich "vorstellen" kann.
Das betrifft auch den Bereich der AGB.

Antworten

FomerMay 11. Februar 2011 um 09:31

Zitat von Thomas:
Die Vergangenheit hat ja gezeigt, dass solche “Datenpannen” nicht so selten sind. Auch werden regelmässig AGB geandert, so dass ich als User kaum noch Einfluss habe, dieses zu unterbinden.

Und was ist damit gemeint? Kein "unterschieben" von AGB’s? Aber genau das willst du uns unterschwellig mitteilen und mit microm ist auch promt einer darauf eingegangen. Wenn du es nicht so gemeint hast solltest du vielleicht mal eher überlegen was du schreibst…..

Der Vollständigkeit halber, eine Änderung der AGB ist im Normalfall nur zulässig wenn der Nutzer dieser auch zugestimmt hat, Ausnahmen gibt es nur wenn a) in den AGB eine entsprechende (rechtsgültige!) Klausel vorhanden ist _und_ b) die Änderung (vereinfacht gesagt) durch Umstände nötig wurde die der Betreiber der AGB nicht verantwortet hat, aber selbst dann muss der Betreiber _immer_ den Anwender informieren!
Und das ist sehr wohl durch das deutsche Recht geregelt es gibt dazu sogar ein Urteil des BGHs.

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Thomas 11. Februar 2011 um 11:43

@Johannes
Sorry, wenn dieser Post ein wenig OT ist, aber leider muss das m.M,n. einmal geklärt werden

@FomerMay
In deinem letzter Post ist so ziemlich alles falsch, was man falsch machen kann.

1. lies einfach, was geschrieben wird! Da ist nichts unterschwellig gemeint. Auch nicht, wenn du versuchst, es mit Gewalt reinzuinterpretieren.

Das heute AGB geändert werden, ist absolut normal. Es geht darum, dass der Umfang der heutigen AGB selbst Fachleute vor unüberwindliche Aufgaben stellt. Änderungen von Passagen bedeuten in aller Regel, dass sich für den Kunden etwas verschlechtert.
I.a.R. geben Konzerne die AGB vor, als Kunde muss ich diese annehmen, wenn ich etwas will.

Machen wir uns nichts vor, AGB dienen dazu, die Rechte des Kunden zu minimieren (deutsches Vertragsrecht sieht Vertragsfreiheit vor) und die Pflichten der Unternehmen zu reduzieren.

Selbst das Ändern eines einzelnen Wortes in einer 50-seitigen AGB kann enorme Konsequenzen haben. Das klickt man so durch als Kunde (wenn man es überhaupt merkt)

D.h. als Kunde habe ich kaum einen Überblick, was sich geändert hat. Und, was viel schlimmer ist, eine Nichtzustimmung der Änderung bedeutet, ich habe den Vertrag ggf. aufgelöst und darf die Dienstleistung oder das Produkt nicht mehr nutzen. Wenn es sich z.B. um Software handelt oder ein Betriebssystem, kann eine Änderung oder eine Nichtannahme als Benutzer einschneidene Konsequenzen haben.

2. Verschone uns mit deinem Pseudo-juristischem Geschwurbel. Genau das ist es, was ich mir "Vorstellung Einzelner" gemeint hatte: eine zweiminütiger Besuch bei Wikipedia hat nicht mit Kenntnis deutschen Rechts zutun.

Fangen wir mal mit Begrifflichkeiten an:
AGB und BGH gibt es nicht in Mehrzahl!
Mag kleinkariert klingen, zeugt aber
schon von der Laienhaftigkeit des Schreibers. (wie gesagt, Wiki reicht nicht)

Eine Änderung von AGB (kann übrigens von beiden Vertragspartner durchgeführt werden) ist jederzeit zulässig.
Es ist eine Frage der Wirksamkeit, ob die Änderung von beiden Vertragsseiten angenommen wurde. (vielleicht solltest da mal die Begrifflichkeiten nachlesen, bevor du diese verwendest)

Ein Vertragspartner (nicht nur der Anbieter) darf seine AGB nach Lust und Laune anpassen. Es bedarf keinen Umständen, die er nicht zu verantworten hat.Selbst wenn einzelne Punkte rechtlich nicht zulässig sind, so gilt die AGB weiter. Lediglich die einzelne Passage wird irrelevant. Eine AGB muss nicht geändert werden.

Das Problem besteht derzeit eher darin, wie eine AGB-Änderung bekanntgemacht werden muss. Reicht es z.B. aus, wenn dies auf der Website irgendwo vermerkt ist oder muss jeder explizit angeschrieben werden?

Wie wäre es also, wenn ich an meinem eReader die Wlan-Funktion ausschalte, Wie würde ich informiert werden, wenn ich das Gerät bar im Laden bezahlt habe?

Wann habe ich als User die AGB angenommen? Muss ich schriftlich zustimmen oder reicht eine konkludente Handlung,in dem ich nach einer gewissen Frist die Ware/Software einfach weiter nutze?

Welches Recht gilt z.B. in D beim Kauf eines ausländischen Buches via Amazon US?

Zu diesen Fragen streiten sich die Gelehrten und Gerichte, als Normalnutzer hat man wenig Möglichkeiten.

Abschliessend noch: Natürlich ist das im Deutschen Recht geregelt. Das kann jeder im BGB nachlesen. Ganz normales Vertragsrecht, wie es für alle Verträge in D gilt.
Und es gibt sogar sehr sehr viele Urteile des BGH in dieser Sache, nicht nur eines.

Aber wie bereits geschrieben, die Juristen und Gerichte entscheiden nach Wortlaut der Paragraphen und entsprechender Fallsituation.
Die Vorstellung von Laien, weicht meist davon ab.

Dieser Umstand wird wird leider von Konzernen ausgenutzt, womit diese ihre eigenen Interessen relativ problemlos durchsetzen können.

AGB sind wie Beipackzettel – kaum einer liest diese und selbst wenn, entweder versteht man nicht wirklich, um was es geht. Oder man sucht sich nur die guten Dinge raus, die Nebenwirkungen überliest man einfach – Tablette genommen, Tropfen geschluckt.

Antworten

FomerMay 11. Februar 2011 um 13:16

@Thomas
Danke Herr Lehrer nun bin ich wirklich schlauer *scnr*

des BGHs = des Bundesgerichtshofs bzw. des Bundesgerichtshofes

den Rest spare ich mir mal einfach, zum einen weil mir die Zeit zu schade ist zum anderen weil du es wohl eher darauf anlegts andere zu belehren als hier eine ordentliche Diskussion zuführen.

Antworten

samy 12. Februar 2011 um 14:48

@Thomas:

Genau so sehe ich das auch. Deswegen will ich gar keinen Reader mit W-Lan (hab ich keins, müsste also auf öffentliches W-Lan zurückgreifen und UMTS brauch auch nicht kostet auch zuviel.

Der Hauptgrund ist aber – ich will erst gar keine Möglichkeit zum Fernzugriff auf das Gerät haben, so kann weder etwas ausspioniert werden – noch Bücher per Fernsteuerung gelöscht werden.

Werde mir deshalb den Sony Reader TouchEditon kaufen…

Auf den MP3-Player hat mann die Songs auch immer manuell übertragen, das sollte man beim Reader auf schaffen…

Antworten

Tom Burg 13. Februar 2011 um 22:57

Erstmal vielen Dank für dieses Forum. Im Entscheidungsprozess zur Anschaffung meines Readers hat es mir u.a. sehr geholfen.
Als überzeugter WLAN und 3G Nutzer scheint es mir gerade wieder notwendig eben dafür eine Lanze zu brechen (entschuldigung für OT)

1. Auf meinem Kindle ist nichts, was nicht sowieso bei Amazon gespeichert ist – wenn ich da Kunde bin. (und sonst sind die Daten halt bei Stauffacher oder Thalia etc…) Mein leseverhalten kann studieren wer will (Wenn ich schon Werbung erhalte, bin ich froh wenn diese auf meine Bedürfnisse zugeschnitten ist).

2. Ich lese grösstenteils auf dem Weg zur Arbeit – im Zug. 2-4 Bücher parallel. Sobald ich eines beendet hab, stöbere ich im Amazonshop, lade mir immer wieder Leseproben herunter und lese in aller ruhe darin. Wenn mir was zusagt schlage ich ab und an wieder zu. Ein solches Leseverhalten dürfte nicht nur mir zusagen und ist in dieser Form auch nur mit 3G möglich.

Also Leute, macht euch das Lesen und die grossatigen Möglichkeiten nicht unnötig madig. Gönnt euch den geringen Aufpreis für 3G und fürchtet euch nicht vor amerikanischen Grossunternehmen. Die machen in der Regel den besten Job.

Antworten

Jörg 15. Februar 2011 um 12:52

Uh, auf den Kindle kann man Bücher auch absolut problemlos manuell übertragen. WLAN habe ich bei ihm standartmässig aus.

Um ehrlich zu sein, ich finde die ganze Paranoia mit "keine Garantien ob es auch wirklich abgeschaltet ist", etc reichlich lächerlich.
Nicht umbedingt die Paranoia an sich (auch wenn ich sie nicht teile), sondern das sie sich nur auf UMTS / WLAN bezieht. Du hast auch bei der USB Verbindung vom Sony (oder Kindle) zum PC keine Garantien das da nicht doch was übertragen wird und beim nächsten Besuch beim Sony/Amazon shop übertragen wird.

Ob ein elektronisches Gerät sich direkt mit dem Internet verbindet oder über Umwege (USB to PC mit Internet) ist da reichlich egal. 100% Gewissheit hast du nur bei analogen Medien oder bei Geräten, welche *nie* mit Geräten, die eine Internetverbindung haben, in Kontakt stehen. Was bei ebooks nie der Fall, es sei denn man schreibt die selbst.

Antworten

Max Salzberg 15. Februar 2011 um 20:41

@Jörg:
Wie bitte?? Wenn ich bei mir bei Thalia ein epub kauf und das per USB auf meinen Sony-Reader ziehe, soll Sony davon was mitkriegen und etwas draufmachen?? Lächerlich… Und wenn du ganz sicher sein willst kauft du das epub über Internet, ziehst den Internet-Stecker und machst es dann auf den Reader..

Nein es ist KEINE Paranoia. Es dürfte KEINE Möglichkeit geben Ebooks vom Reader per Fernsteuerung zu löschen..

Und da ich sowieso nur DRM-freie Epubs draufmache (kann man einfach entfernen).. Weiß Sony oder sonst wer das genausowenig, als ob ich mir sonst eine Datei auf einen USB-Stick drauf mache…

Antworten

Jörg 17. Februar 2011 um 12:42

Ist genauso lächerlich wie wenn ich mir bei Baen ein mobi kaufe und es auf mein Kindle ziehe. Wo Amazon übrigens auch nichts löschen kann.

ALLE eReader haben einen "offiziellen" Shop wo do Bücher mit DRM kaufen kannst. Da gibt es 0 Unterschiede zwischen Amazon und Sony. Und es gibt auch Shops wo du welche ohne DRM kaufen kannst. Wieder für beide eReader.

Wenn du im Sony shop ein ebook kaufst und dann von PC auf das Sony übertragst hast du keine "100% Sicherheit" das Sony nicht irgendwelche Statistiken von dir bekommt, wieder identisch zu Amazon.

Kurz gesagt, es ist völlig egal welchen eReader du benützt oder wie du Bücher auf den draufpackst. DRM oder kein DRM macht den Unterschied.

Und selbst dann – erklär mir bitte wie du mit "100% Gewissheit" sagen kannst das selbst dann nicht das Gerät "heimlich" Daten sammelt und irgendwann über den PC zurückschickt.
Ganz einfach, du kannst es nicht. Du kannst natürlich sagen das du die Wahrscheinlichkeit dieses nicht zu quantifizierenden Ereginises "lächerlich" findest.
Genauso wie ich die nicht zu quantifizierende Wahrscheinlichkeit das ein eReader es einfach ignoriert wenn du dessen Reportfunktion abgeschaltet hast, "lächerlich" finde.

Oder den Wunsch eine "100% Sicherheit" zu haben, welche es bei digitalen Daten und Internet NIRGENDS gibt.

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Uwe Matrisch 29. März 2011 um 10:57

Vorteil von Seitenzahlen gegenüber Locations für den Ersteller/Autor: Er kann drauf verweisen. Bei Locations fällt mir das sehr viel schwerer, weil ich die nicht selbst vergebe.
(Wenn jemand das mit den Locations irgendwie im Griff hat, sollte er gern posten, wie ;) )

Danke! Uwe

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