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Niederlande: Verkauf gebrauchter eBooks bleibt legal, Tom Kabinet muss nachbessern

Im Konflikt um die Rechtmäßigkeit der niederländischen Plattform Tom Kabinet, wo seit vergangenem Sommer "gebrauchte eBooks" gehandelt werden, hat der Verlegerverband einen ersten Punktsieg verbuchen. Zwar bestätigte ein Gericht die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufes von eBooks, es gibt es aber ein großes "aber".

Im Juni 2014 ging Tom Kabinet ans Netz, wogegen der niederländische Verlegerverband sofort vor Gericht zog. Dort gab es in erster Instanz ein bemerkenswertes Urteil: Die Richter erklärten den Verkauf von eBooks für grundsätzlich rechtmäßig und verwiesen auf ein EU-Urteil, nach dem der Weiterverkauf von Software grundsätzlich legal sei (die Verleger hatten argumentiert, dieses Urteil habe für eBooks keine Gültigkeit).

Ungenügende Prüfung der Rechtmäßigkeit

Ein Gericht in Amsterdam hat dieses Urteil jetzt zwar im Grundsatz bestätigt. Für Tom Kabinet handelt es sich aber um einen Pyrrhussieg, den gleichzeitig bemängelten die Richter eine ungenügende Prüfung der Legalität der angebotenen "gebrauchten" eBooks. Die Plattform habe darum in ihrer derzeitigen Form innerhalb von drei Tagen (bis zu diesem Freitag) vom Netz zu gehen, andernfalls drohten 1.000 Euro Bußgeld täglich.

Kurz nach dem Urteil meldete sich der Betreiber Marc Jellema bei Facebook zu Wort und kündigte an, sich mit seinem Rechtsanwalt zusammensetzen zu wollen. Gegenüber dem Fachdienst GigaOM kündigte er an, den Dienst von illegalen eBooks zu säubern und das Upload-Prozedere umstellen zu wollen.

Mussten Verkäufer bislang nur mittels Checkbox den rechtmäßigen Erwerb des von ihnen angebotenen eBooks bestätigen (das dann mit einem Tom-Kabinet-Wasserzeichen versehen wurde), ist künftig ein Kaufbeleg des Titels vorzulegen.

Diese Umstellung könne einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte der Tom-Kabinet-Betreiber GigaOM. Man darf gespannt sein, wie sich in der Folge das Angebot entwickelt. Gegenwärtig sind nach Betreiber-Angaben 2/3 der niederländischen Top-100-Titel bei Tom Kabinet zum Gebrauchtpreis erhältlich.

Kein Weiterverkauf ohne Verlage

In Richtung Nachahmer sendet das Urteil ein zwiespältiges Signal. Klar ist, dass Verlage auch hierzulande sofort gerichtlich gegen Marktplätze für gebrauchte eBooks  vorgehen würden, solange sie nicht von Beginn an mit im Boot sitzen. Ansätze zum DRM-reglementierten Weiterverleih gibt es etwa von Amazon (Familienbibliothek), die Resonanz der Verlage darauf ist aber sehr überschaubar.

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Kommentare


Niederlande: Gebrauchte E-Books dürfen verkauft werden, aber.. | Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW 29. Januar 2015 um 06:55

[…] Grundsätzlich haben die Richter in Amsterdam entschieden, dass gebrauchte E-Books weiterverkauft werden dürfen. Verleger hatten geben die Plattform „Tom Kabinet“ geklagt. Allerdings bemängelten sie, dass die Legalität der gebrauchten E-Books nicht ausreichend geprüft werde. Die Plattform muss hier nachbessern, sonst muss sie den Betrieb einstellen. https://www.lesen.net/ebook-news/niederlande-verkauf-gebrauchter-ebooks-bleibt-legal-tom-kabinet-muss… […]

Antworten

NRW-Regierung will gebrauchte eBooks » lesen.net 30. Dezember 2015 um 17:24

[…] von den Verlagen angestrebten Berufungsprozess wurde Tom Kabinet dann aber zu Modifizierungen verpflichtet, die de facto den Tod der Plattform bedeuteten. So muss sich der Händler das […]

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