Verbraucherzentrale bemängelt Transparenz in E-Book-Stores
Deutsche E-Book-Händler verstecken wichtige Infos zur Nutzbarkeit digitaler Bücher viel zu häufig im Kleingedruckten oder verschweigen sie völlig. Das bemängelt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einer Überprüfung von 17 Plattformen. Sie verknüpft das mit einer ganzen Reihe von Forderungen, die allerdings größtenteils an die falsche Adresse gerichtet sind.
In ihrer am gestrigen Dienstag veröffentlichten Presseinfo, die via dpa unter anderem von heise online aufgegriffen wurde, konstatieren die Verbraucherschützer erhebliche Mängel bei der Transparenz. So findet sich laut Abschlussbericht nur bei neun der 17 untersuchten Portale eine Info darüber, mit was für einem Kopierschutz ein E-Book bestückt ist. Informationen zu den Nutzungsrechten offeriert kein einziger Händler auf der Artikelseite, 7 der 17 Anbieter verlinken immerhin entsprechende Angaben.
Auch das Thema E-Book-Rückgabe fand schon Berücksichtigung. 6 der 17 Anbieter räumen demnach das reguläre Widerrufsrecht ein, weitere zwei (Apple und Amazon) gewähren ein freiwilliges Rückgaberecht. Aufgeschlüsselt nach Händlern gibt es die Statistik leider nicht. Die hohe Händlerzahl ergibt sich daraus, dass die Verbraucherschützer auch identische Stores in unterschiedlichen Layouts (etwa bol.de/buch.de/thalia.de) einzeln unter die Lupe genommen haben.
Vom doch recht ernüchternden Ergebnis leiten die Verbraucherschützer eine ganze Reihe Forderungen ab. So müssten Informationen etwa zu den höchst eingeschränkten Nutzungsrechten von E-Books, die Käufern keinesfalls bewusst seien, transparent kommuniziert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung müsste weiterhin die Preisdifferenz zwischen Print und Digital höher sein. Schließlich wünschen sich die Verbraucherschützer ein Verzicht auf kundenfeindlichen harten Kopierschutz, ein einheitliches Dateiformat für E-Books und (damit quasi verbunden) die Möglichkeit zum Umzug der eigenen E-Book-Sammlung von einer Plattform zur anderen.
Falsche Schuldige
An einigen Stellen der Analyse wird deutlich, dass die Verbraucherschützer nicht so wirklich verstanden haben, wie der digitale Buchmarkt funktioniert. So ist die Rede von "einem harten Kopierschutz, wie ihn zum Beispiel Amazon und Apple verwenden". Diese Anbieter verwenden zwar einen besonders proprietären Kopierschutz (proprietär ist der von Adobe nämlich auch), die Entscheidung zum Kopierschutz ansich wird aber nicht vom Händler, sondern vom Verlag getroffen.
Weiter lobt die Verbraucherzentrale ausdrücklich Amazon dafür, dass zum Lesen von E-Books keine Software installiert werden müsse – anders als bei epub-Stores, wo Adobe Digital Editions von Nöten sei. Das ist falsch beziehungsweise veraltet, inzwischen lässt sich in nahezu allen epub-Lesegeräten die Adobe ID hinterlegen und direkt über das Gerät geshoppt und gelesen werden. All das ändert nichts an der Legitimität der Forderungen, eine etwas sorgfältigere Beschäftigung mit der Thematik hätte man von der gemeinnützigen Organisation dann aber doch erwartet.
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