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Verkauf "gebrauchter" E-Books bleibt verboten

Das letzte Wort ist gesprochen in der Anstrengung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), gerichtlich den Weiterverkauf von E-Books grundsätzlich erlauben zu lassen. Der Verband zieht seine Beschwerde gegen ein im Mai gefälltes Urteil zurück, es ist damit rechtskräftig.

„Die Ungleichbehandlung von gedruckten Büchern und E-Books ist nicht mehr zeitgemäß. Es muss für Verbraucher möglich sein, E-Books zu kaufen, zu lesen und weiterzugeben. Schließlich käme auch niemand auf die Idee, den Verkauf von gebrauchten Büchern zu verbieten", argumentierte vzbv-Sprecherin Michaela Zinke. Ihr Verband klagte darum erst vor dem Landgericht Bielefeld, dann vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen das Weiterverkaufsverbot in den AGB vieler E-Book-Händler, konkret gegen die Thalia-Tochter buch.de.

Im Mai dieses Jahres entschied auch die zweite Instanz im Sinne der Buchbranche (Urteil im Volltext). Dagegen legte die Verbraucherzentrale Beschwerde ein, zog diese jetzt aber aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Buchlobby-Verband Börsenverein begrüßte diese Entscheidung erwartungsgemäß. In einer am heutigen Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung heißt es, ein Gebrauchtmarkt für E-Books, die unendlich vervielfältigt werden könnten, würde den "Primärmarkt" zusammenbrechen lassen. In der Konsequenz würde es für Verlage "unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten".

Genau das der Knackpunkt: Diverse Studien, aber auch der Blick auf die mit Aktionstiteln gespickten Bestseller-Listen offenbart, dass Leser aktuelle E-Book-Preise vielfach eben nicht als "kostengünstig" ansehen. Das betrifft vor allem den vielfach kaum bis gar nicht vorhandenen Preisabstand zum Printbuch, das sich im Vergleich eben sehr wohl gebraucht verkauft (oder verliehen, oder ins Regal gestellt, oder am Strand vergessen, oder oder oder) werden kann. "Dank" DRM kann man es häufig nicht einmal ohne weiteres von einem eigenen Lesegerät aufs andere transferieren. Neidisch geht da der Leserblick in die Niederlande, wo eine  Gebrauchte-E-Books-Verkaufen-Plattform gerade gerichtlich abgenickt wurde und DRM quasi ein Fremdwort ist.

<Bildnachweis: Justice von Shutterstock>

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Kommentare


Used eBooks Now Illegal in Germany – The Digital Reader 28. August 2014 um 17:39

[…] lesen.net […]

Antworten

Sony will Verkauf “gebrauchter” eBooks ermöglichen » lesen.net 30. Oktober 2014 um 12:02

[…] den Verkauf gebrauchter Dateien unter bestimmten Bedingungen, ein deutsches Gericht hingegen bestätigte das in den den AGB aller großen Online-Händler festgehaltene Weiterverkaufsverbot […]

Antworten

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