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Verminderte Mehrwertsteuer auf eBooks voraussichtlich 2016

Die Bahn ist frei für eine niedrigere Besteureung von eBooks mit 7 statt 19 Prozent, analog zu Print-Büchern. Die EU gibt ihre Blockadehaltung auf, von oberster Stelle wurde eine Gesetzesinitiative zur europaweiten Angleichung angekündigt. Diese wird allerdings noch eine Weile auf sich warten lassen.

EU blockierte, Bundesregierung drängte

Erst vor zwei Monaten verbot der europäische Gerichtshof Frankreich und Luxemburg die Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes von 7 beziehungsweise 3 Prozent auf eBooks. Grund: eBooks seien keine kulturellen Güter, sondern Dienstleistungen, weil sie nicht physisch seien und zur Wiedergabe ein externes Gerät voraussetzten. Damit müsste für sie der volle Mehrwertsteuersatz angewendet werden.

Kurz darauf schrieben die Kulturminister von Frankreich, Italien, Polen und Deutschland einen offenen Brief an die EU-Kommission, in dem sie eine Auflösung dieser unsinnigen Regelung forderten. Die deutsche Bundesregierung verankterte schon im 2013 geschlossenen Koalitionsvertrag das Bestreben, eBooks und Hörbücher geringer zu besteuern. Bislang wurde das aber nur für Hörbücher umgesetzt, und auch nur beim Verkauf physischer Tonträger.

"Erste Jahreshälfte 2016"

Die politischen Bemühungen vor und hinter den Kulissen zeigten aber offenbar Wirkung. Wie der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am gestrigen Mittwoch bei einer Veranstaltung in Brüssel bekannt gab, werde es in der ersten Jahreshälfte 2016 eine Initiative zur steuerlichen Anpassung von digitalen Büchern und Zeitungen geben.

Weil die EU oberste Entscheiungsinstanz und die Bundesregierung ohnehin für eine Gleichsetzung gibt, ist die Regelung damit praktisch beschlossene Sache. Bis sich die "Initiative" aber tatsächlich im deutschen Recht wiederfindet, wird es aber sicherlich noch mindestens ein Jahr dauern.

Gute Nachricht trotz wohl gleicher Preise

Die Differenz zwischen verminderter und voller Mehrwertsteuer macht bei einem 10-Euro-Titel (brutto) derzeit einen guten Euro aus. Verlage und Autoren können infolge der Gesetzesänderung diese Differenz entweder über niedrigere Verkaufspreise an Leser weitergeben oder ihre Margen erhöhen. im Hörbuchmarkt passierte Letzteres, vermutlich wird es bei eBooks nicht anders sein. Trotzdem ist eine steuerliche Gleichsetzung auch für Digital-Leser eine gute Nachricht, weil die Publikation von eBooks attraktiver wird und mehr Geld für Qualitätssicherung da ist.

<Bildnachweis: EU von Shutterstock>

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Kommentare


Die Woche im Rückblick 01.05. bis 07.05.2015 | Wieken-Verlag und Sevblog – Self-Publishing und Schreiben 8. Mai 2015 um 08:26

[…] Johannes Haupt: Verminderte Mehrwertsteuer auf eBooks voraussichtlich 2016 […]

Antworten

NRW-Regierung will gebrauchte eBooks » lesen.net 30. Dezember 2015 um 14:54

[…] Der unbestreitbare Nachteil bei der Ausstattung von eBooks gegenüber Print-Büchern sollte sich vielmehr in einem entsprechend kräftigen preislichen Abschlag wiederspiegeln. Bei dem sich die Politik nützlich machen könnte, indem der ermäßigte Mehrwertsteuersatz endlich auch für eBooks Gültigkeit bekäme. […]

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