Skip to main content

Neuer Ärger für Amazon: "Abmahnung" und "Sammelklage"

ravenAmazon hat sich in diesen Tagen mit streikfreudigen Mitarbeitern herumzuschlagen. Auch Teile der Buchbranche proben mal wieder den Aufstand – sorgen mit ihren Aktionen aber wohl allenfalls für Erheiterung beim Online-Händler.


Die stationären Buchhändler schießen mit einer neuen Abmahnung gegen Amazon, ihr Feinbild Nummer 1. Die Buchhändler-Genossenschaft ebuch, mit ihrem Online-Shop ebuch.de selbst im E-Book-Geschäft unterwegs, bemängelt laut buchreport.de einen Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz. Demnach hätten Sachbücher Anfang Juni zumindest kurzzeitig 8,99 Euro statt der gebundenen 9,99 Euro gekostet.

ebuch schmeißt Steine im Glashaus

Amazon wird zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert – und soll 1.500 Euro an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels zahlen, die Flutopfern zur Verfügung gestellt werden sollen. Das riecht eher nach einem PR-Stunt als nach einer Durchsetzung der Genossenschaftsinteressen – und ist zudem auch noch das Werfen von Steinen im Glashaus. Infolge kurzfristiger Preisaktionen (beispielsweise der Kindle Deals der Woche, die naturgemäß auch in anderen Stores verbilligt werden müssen) weisen Stores wie ebuch.de – abhängig von den Datenlieferanten – bisweilen tagelang zu niedrige oder zu hohe Preise gelistet. Auch ebuch.de könnte man wegen dieser Causa wohl wöchentlich neu abmahnen.

"Sammelklage" – gegen was?

Noch skurriler mutet die heutige Meldung des Börsenblatt an, eine Vereinigung namens kleinfairlage bereite eine "Sammelklage" gegen Amazon sowie gegen die Barsortimente Libri und KNV vor. Haken: Hierzulande gibt es das juristische Instrument einer Sammelklage überhaupt nicht. Genauso wenig übrigens wie die Rechtsform einer "GbR (in Gründung)", als welche die Kleinfairlage.de laut Impressum firmieren (eine GbR ist da oder nicht. "In Gründung" befinden sich ausschließlich Gesellschaften, die erst durch Eintragung in das Handelsregister entstehen).

Wogegen genau geklagt werden soll, bleibt unklar. Die Initiatoren bemäkeln jedenfalls die hohen Rabattforderungen (sprich: Revenue Share) und den Hinweis, ein Titel sei "nicht lieferbar", wenn man sich nicht handelseinig über den Vertrieb werde. Der Hinweis suggeriere, das Buch sei überhaupt nicht mehr erhältlich statt nicht an dieser Stelle.

Losgehen soll es, wenn sich 50 klagewillige Händler oder Kleinverleger gefunden haben. Die Botschaft der Initiatoren ist durchaus beachtenswert – die Gruppierung hätte sich mit einer positiven PR-Aktion für ihre Anliegen aber einen größeren Gefallen getan als mit dem nebulösen Schwingen der juristischen Keule.

Ähnliche Beiträge


Kommentare


Update: Klage gegen Amazon & Co. | Wir geben guten Büchern eine Zukunft! 20. Juni 2013 um 19:20

[…] lesen.net […]

Antworten

samy 20. Juni 2013 um 20:25

Komischerweise steht hier bei den Beiträgen immer wieder "1 Kommentar" oder ähnlich. Nur stehen dann da keine Kommentare, hab es mit Firefox und Opera ausprobiert.

Antworten

Johannes 20. Juni 2013 um 20:38

@samy Trackbacks/Pingpacks zählen auch als Kommentar.

Ciao
Johannes

Antworten

ebuch polemisiert gegen Kindle-Aktion der “Zeit” » eBooks » lesen.net 7. August 2013 um 13:03

[…] Zuletzt hatte eBuch Amazon zur Unterzeichung einer Unterlassungserklärung aufgefordert und eine Spende an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels in Höhe von 1.500 Euro gefordert. […]

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*