Skip to main content

E-Ink-Patent nichtig – Trekstor siegt in Rechtsstreit

Nach mehr als zwei Jahren  hat das Bundespatentgericht im Fall Trekstor ./. E-Ink ein Urteil gesprochen. Und das dürfte dem Quasi-Monopolisten im E-Paper-Bereich gar nicht schmecken: Das europäische Patent der E-Ink-Corporation auf die Bildschirmtechnik ist für teilweise nichtig erklärt worden.

Langwieriger Konflikt

Im Herbst 2012 hatte die E-Ink Corporation beim Landgericht Mannheim Klage gegen den deutschen Distributor Trekstor eingereicht. Grund: In verschiedenen dedizierten Lesegeräten von Trekstor, unter anderem im damals von Weltbild verkauften eBook Reader 4Ink, kam E-Paper-Panel des chinesischen Auftragsfertiger OEDTech zum Einsatz, die laut E-Inkeigene Patente verletzten. Trekstor war sich keiner Schuld bewusst und kündigte uns schon damals an, den langwierigen "Weg durch die Instanzen" zu bestreiten.

In der Zwischenzeit ist viel passiert. Trekstor stellte 2013 seinen ersten eBook Reader mit "echtem" E-Ink-Display vor, 2014 zog sich das Unternehmen dann aus dem E-Reading-Markt zurück. Hinter den Kulissen wurde derweil weiter gerichtlich gestritten.

Schlüssel-Patent auf dem Prüfstand

Im vergangenen Monat hat jetzt das Bundespatentgericht (BPatG), die höchste Instanz für hiesige Patentstreitigkeiten, sein Urteil gefällt. Der Volltext zu "Az.: 2 Ni 16/13" liegt noch nicht vor. Das Bundespatentamt übertitelt seine Pressemitteilung zwar mit Patent für Tinte zum Beschichten von eBook-Readern für nichtig erklärt. In der Mitteilung heißt es dann allerdings, das Patent sei für "teilweise" nichtig erklärt worden – näher wird das leider nicht ausgeführt, für Details ist die Publikation des Urteils abzuwarten.

E-Ink-Patent

E-Ink-Patent

Es geht um das bereits 1996 von der E-Ink Corporation beantragte und eingetragene europäische Patent Nummer 1231500 (deutsche Zusammenfassung, Patenttext) über "elektronisch adressierbare mikroverkapselte Tinte", das die technische Funktionsweise von E-Ink-Panels beschreibt.

Freiere Bahn für Konkurrenz

Die konkreten Folgen des Urteiles sind schwer abzuschätzen. Wenn die wesentlichen Bestandteile des Patents gekippt werden, müssen sich E-Paper-Entwickler wie die Amazon-Tochter Liquavista weniger Gedanken um kollidierende Rechtsansprüche machen beziehungsweise sparen Lizenzkosten, eine wirkliche technische Nähe gibt es hier allerdings ohnehin nicht.

Direkte E-Ink-Rivalen könnten es künftig einfacher haben, jedoch konnten diese in der Vergangenheit dem Original qualitativ nicht einmal ansatzweise das Wasser reichen. Und nachdem die eBook-Reader-Preise in den letzten sechs Jahren kräftig gefallen sind (für einen Sony Reader PRS-505 waren noch 300 Euro zu bezahlen), wären China-Klone zumindest für deutsche Digital-Leser wohl ohnehin keine Option mehr.

Ähnliche Beiträge


Kommentare


German Court Finds E Ink Patent Invalid, Files in Favor of Trekstor | The eBook Reader Blog 2. März 2015 um 17:19

[…] via: Lesen.net […]

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*