Skip to main content

Kobo präsentiert Flügel-Cover für Glo HD & Touch 2.0 [+ Video]

Während Kobo beim gerade vorgestellten und auch auf der IFA präsentierten Touch 2.0 Innovationen schuldig blieb, zeigte man sich beim Zubehör experimentierfreudiger. Das neue Sleep Cover für Kobo Glo HD und Touch 2.0 – beide Geräte stecken im gleichen Gehäuse – verfügt über einen innovativen Klappmechanismus und ist schon für relativ kleines Geld zu bekommen.

Kobo Sleep Cover

Kobo Sleep Cover

Beim Sleep Cover wird der eBook Reader in ein passgenaues Hard-Chassis gelegt, wie man das etwa auch bei der offiziellen Kindle-Paperwhite-Hülle kennt. Ungewöhnlich ist der Öffnungs-Mechanismus: Es gibt nicht ein großes abklappbares Element, sondern zwei verschieden große "Flügel".

Damit lässt sich der eBook Reader bei aufgeklapptem Cover komfortabel zweihändig halten – laut Kobo ein Kundenwunsch. Beide Flügel lassen sich aber auch nach hinten umklappen.

Gute Qualität, fairer Preis

Die Hülle ist mit dünnem Echtleder ummantelt und machte live einen sehr wertigen Eindruck. Dafür ist der ausgerufene Verkaufspreis von 30 Euro (neudeutsch: 29,99 Euro) auf jeden Fall fair, die vergleichbare Echtleder-Hülle für den Kindle Paperwhite kostet genauso viel.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Kobo Slip Cover

Kobo Slip Cover

Neben dem Sleep Cover präsentierte Kobo auf der IFA außerdem das so genannte Slip Cover. Dabei handelt es sich um eine Soft-Hülle, in die Glo HD oder Touch 2.0 einfach hineingeschoben werden. Die Front wird nach oben weggeklappt. Die Hülle bietet deutlich weniger Schutz und auch keine Sleep-Funktion, dafür ist sie mit 20 Euro etwas günstiger.

Beide Hüllen sollen in den nächsten Wochen in den Verkauf kommen. Sie werden bei den üblichen Vertriebspartnern (Redcoon, Media Markt, …) und auch im neuen Kobo Store erhältlich sein. Insbesondere beim Sleep Cover hat Kobo ganze Arbeit geleistet, es wird wohl die neue Referenz für Kobo-Hüllen sein und von Dritt-Anbietern allenfalls im Preis überboten (sprich unterboten) werden.

Ähnliche Beiträge


Keine Kommentare vorhanden


Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*